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Ratifikation der UNESCO-Konvention von 1970 durch die Schweiz

Bern (ots)

Frau Bundesrätin Micheline Calmy-Rey hat am 1. Oktober
in Paris anlässlich der UNESCO Generalversammlung die 
Ratifikationsurkunde für die UNESCO-Konvention von 1970 über 
Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, 
Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut hinterlegt.
Vor ihrer Rede vor der Generalversammlung hat Frau Bundesrätin 
Micheline Calmy-Rey dem Generaldirektor der UNESCO, Koïchiro 
Matsuura, die offizielle Ratifikationsurkunde übergeben. Damit wird 
die Schweiz einer der nun über hundert Vertragsstaaten der UNESCO- 
Konvention von 1970.
Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten zu einer Reihe 
gesetzgeberischer und administrativer Massnahmen zum Schutz des 
beweglichen kulturellen Erbes. Damit will die UNESCO die 
internationale Kunstschieberei bekämpfen und den offenen und fairen 
Austausch von Kulturgut fördern. Die Schweiz ist bestrebt, alles 
Mögliche zu unternehmen, um den illegalen Handel mit Kulturgütern zu 
unterbinden.
Das am 20. Juli vom Parlament verabschiedete 
Kulturgütertransfergesetz (KGTG) schafft die rechtlichen Grundlagen, 
dass die Schweiz die UNESCO-Konvention von 1970 ratifizieren kann. 
Dieses Gesetz wird es erlauben, Missbräuche im Bereich des illegalen 
Kulturgüterhandels rascher und wirkungsvoll zu bekämpfen. Das Gesetz 
passt damit die rechtlichen Regelungen in der Schweiz an die 
international üblichen Mindeststandards an. Die Kombination von 
Massnahmen zur Einschränkung des illegalen und Förderung des legalen 
Kulturgütertransfers soll der besonderen Bedeutung Rechnung tragen, 
die heute dem verantwortungsvollen Umgang mit Kulturgütern zukommt.
Mit der Ratifikation der UNESCO-Konvention und dem 
Kulturgütertransfergesetz will die Schweiz ein Zeichen der 
Solidarität setzen und einen wichtigen und notwendigen Beitrag zur 
Erhaltung des kulturellen Erbes der Menschheit und zu einem fairen 
und offenen Kulturaustausch leisten.
BUNDESAMT FÜR KULTUR
Kommunikation

Kontaktperson:

Dr. iur. Andrea F. G. Raschèr, Leiter Recht und
Internationales, Bundesamt für Kultur, T 031 322 86 08, E
andrea.rascher@bak.admin.ch

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