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Revision des Betäubungsmittelgesetzes: Entkriminalisierung ja, Bagatellisierung nein

Bern (ots)

Am 24. September 2003 befasst sich der Nationalrat mit
der Revision des Betäubungsmittelgesetzes. Die Eidgenössiche 
Kommission für Jugendfragen (EKJ) spricht sich für die 
vorgeschlagenen Änderungen im Betäubungsmittelgesetz aus. Diese 
Revision ebnet den Weg zu einer glaubwürdigen und realitätsnahen 
Drogenpolitik. Das Gesetz schafft, unter der Voraussetzung der 
Einführung eines starken Jugendschutzes und einer verstärkten 
Prävention, klare Regulierungen für Jugendliche, für 
Strafverfolgungsorgane und pädagogische Fachleute. Die 
Eidgenössische Kommission für Jugendfragen (EKJ) hat sich im Vorfeld 
der anstehenden Debatte im Nationalrat erneut mit der Revision des 
Betäubungsmittelgesetzes auseinandergesetzt. Aus Sicht von 
Fachleuten aus dem Jugendbereich weist sie auf folgende wichtige 
Punkte hin: Die Diskussion um Strafbefreiung des Cannabiskonsums hat 
gezeigt, dass einer Verharmlosung des Cannabisrauchens entschieden 
entgegengetreten werden muss. Nichts desto trotz sprechen aus Sicht 
der EKJ und auf dem Hintergrund der Erfahrung aus vielfältigen 
Lebenszusammenhängen von Jugendlichen mehrere Gründe für eine 
Entkriminalisierung des Konsums von Cannabis.
Entkriminalisierung Die bisherige Kriminalisierung von Zehntausenden 
von KonsumentInnen hat nicht verhindert, dass heute viele 
Jugendliche mehr oder weniger selbstverständlich Cannabis 
konsumieren und auch in Zukunft konsumieren werden. Ein Grossteil 
davon einmal oder nur gelegentlich. Die Botschaft, die mit den 
bestehenden Gesetzen Jugendlichen vermittelt wird - es existiert ein 
Gesetz, das jedoch nur punktuell und mehr oder weniger willkürlich 
angewendet wird - hält die EKJ für äusserst gefährlich. Die 
Botschaft suggeriert, dass für das Suchtmittel Cannabis faktisch ein 
rechtsfreier Raum besteht, und dass die Erwachsenen der Frage des 
Cannabiskonsums hilflos gegenüber stehen.
Jugendschutz Heute stehen wir vor der Situation, dass Jugendliche 
Cannabis konsumieren, wir aber einen wirksamen Jugendschutz 
angesichts der Illegalität des Konsums nicht einführen und 
durchsetzen können. Eine wirksame Prävention und griffige 
Jugendschutzbestimmungen erfordern eine klare Haltung und eine klare 
Gesetzeslage. Eine diffuse Situation, wie sie heute herrscht, ist 
hier kontraproduktiv. Wichtig sind in diesem Zusammenhang der Ausbau 
von Früherfassung und die Hilfe für gefährdete Jugendliche. Die 
Aufrechterhaltung eines Konsumverbots für Cannabis ist nur dann 
sinnvoll, wenn der politische Wille und die realistische Möglichkeit 
besteht, dass die Vollzugsorgane dieses Verbot auch durchsetzen 
können.
Gleichbehandlung von Suchtmitteln Sowohl von medizinischer wie auch 
von politischer Seite wird nicht bestritten, dass die Suchtmittel 
Alkohol und Tabak ein gleich grosses gesundheitliches 
Gefährdungspotential haben wie Cannabis. Aus Sicht der EKJ ist es 
deshalb absolut notwendig, den Jugendlichen die leicht verständliche 
Botschaft "Suchtmittelkonsum von jungen Jugendlichen wird in unserer 
Gesellschaft nicht akzeptiert" vermittelt wird. Eine Unterteilung in 
illegale und legale Suchtmittel ist hier keineswegs hilfreich.
Markt und Qualitätskontrollen Durch die geplanten Regelungen über 
Anbau, Herstellung und Verkauf von Cannabisprodukten 
(Opportunitätsprinzip) wird der Markt von Cannabis von dem der 
übrigen gefährlicheren Drogen (Opiate, Kokain etc.) getrennt. Die 
EKJ ist überzeugt, dass eine staatliche Kontrolle und 
Reglementierung des Anbaus und Handels von Cannabis dem Schutz der 
Jugendlichen und der Prävention mehr dient als der Verbleib in der 
kaum kontrollierbaren Illegalität.
Das neue Gesetz enthält die erforderlichen Regulierungen und ist der 
richtige Weg zu einer umsetzbaren und differenzierten Drogenpolitik.
EIDGENÖSSISCHE KOMMISSION FÜR JUGENDFRAGEN
Weitere Auskünfte:
Leo Brücker-Moro, Tel G 041 875 63 31, Tel/Fax P 041 870 92 36
Präsident der EKJ
Marion Nolde, Tel 031 322 92 26, Fax 031 322 92 73, E-Mail ekj- 
cfj@bak.admin.ch
Sekretärin der EKJ, Bundesamt für Kultur, Bern

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