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HEV Schweiz: Bundesrat will ein Verbot von Oel- und Gasheizungen

Zürich (ots)

Der Gebäudebereich hat in Bezug auf den CO2-Ausstoss seine Hausaufgeben erledigt. Dennoch will der Bund die Schraube weiter anziehen und schreckt auch nicht davor zurück, in die Kompetenz der Kantone einzugreifen und ein Verbot von Oel- und Gasheizungen zu fordern.

Gegenüber 1990 konnte der CO2-Ausstoss im Gebäudebereich bis heute um 23.6% gesenkt werden. Dies trotz einem enormen Zuwachs der überbauten Fläche in den vergangenen Jahren und einer steten Zuwanderung in unser Land. Im Gegensatz zum Verkehr zeigt die sinkende Tendenz zunehmend steiler nach unten. Jährlich investieren Eigentümer über 11 Milliarden in den Gebäudepark Schweiz und nehmen damit ihre Verantwortung war.

Hält sich dieser Trend, könnte das Ziel einer Senkung auf 50% gegenüber 1990 bis ins Jahr 2030 erreicht werden. Dies geht dem Bundesrat erneut zu wenig schnell. Im Entwurf zur Revision des CO2-Gesetzes schlägt er deshalb vor, den CO2-Ausstoss im Gebäudebereich bereits bis 2026 um 51 Prozent zu senken. Sollte dieses Ziel verfehlt werden, würden die Kantone verpflichtet Oel- und Gasheizungen zu verbieten.

Parallel dazu soll die CO2-Abgabe auf Brennstoffe, und diesmal explizit nur auf die Brennstoffe, durch den Bundesrat bis auf Fr. 240.- pro Tonne CO2 (64.- Fr./100 l Oel) angehoben werden können. Dies entspricht einer Verdreifachung der heutigen Abgabe. Bei einem Oelpreis von aktuell etwas über Fr. 75.- pro 100 l würde sodann der Oelpreis nur mehr durch Abgaben bestimmt. Ähnliches gilt beim Gas.

Bereits in den vergangenen Jahren wurden die sektoriellen Zwischenziele der CO2-Absenkung so festgesetzt, dass sie jeweils nur knapp verfehlt wurden und der Bund die CO2-Abgabe alle zwei Jahre munter anheben konnte. Mit dem neuen CO2-Gesetz würde der Anstieg der Abgabeerhöhung noch schneller vonstattengehen. Dabei geht vergessen, dass durch höhere Investitionen in die Energieeffizienz und höhere Abgabesätze die Wohnkosten für Wohneigentümer und Mieter in der Schweiz weiter ansteigen werden. Der Ruf nach noch mehr subventioniertem Wohnraum ist da gewiss.

Mit den Sanktionen zum Verbot von fossilen Heizungen überschreitet der Bund einmal mehr seinen Kompetenzspielraum. Das Festsetzen von Vorschriften im Gebäudebereich obliegt den Kantonen.

Wenn der Gebäudepark seinen Beitrag zur Energiewende leisten soll, dann sind hierzu wirkliche Anreize aus finanzieller Sicht essentiell. Es geht nicht an, dass die Energiewende alleine auf dem Buckel der Eigentümer sowie der Mieter finanziert wird.

Der HEV Schweiz wird die vorgestellte Revision des CO2-Gesetzes genau prüfen und seien ablehnende Haltung in einer detaillierten Vernehmlassungs-Stellungnahme abgeben.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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