HEV Schweiz: Wohnraumförderung mit zusätzlichen Vorschriften
Zürich (ots)
Der Bundesrat schlägt Massnahmen für mehr preisgünstigen Wohnraum vor. Der HEV Schweiz steht staatlichen Eingriffen im Wohnbereich generell skeptisch gegenüber. Sie führen häufig zu mehr Bürokratie und Eingriffen in die Eigentumsrechte. Positiv zu vermerken ist, dass der Bundesrat auf zusätzliche Eingriffe in die Mietzinsgestaltung verzichtet und keine neuen Fördertöpfe zur staatlichen Wohnraumförderung schaffen will.
In Teilen der Schweiz sind die Angebotspreise für Mietwohnungen stark angestiegen. Dies als Resultat der gestiegenen Nachfrage nach Wohnraum vorab in den Zentren. Grund für die starke Nachfrage ist die Zuwanderung sowie der individuelle Wohnflächenmehrverbrauch. Die steigenden Mietzinsen sind dabei ein wichtiges Signal für Investoren, mehr in den Wohnungsbau zu investieren, was auch geschieht. Klar ist, dass sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt rascher ändern kann, als Gesetze und Verordnungen angepasst werden können und dass unsere Wohnbedürfnisse von staatlicher Seite nur schwer gesteuert und vorherbestimmt werden können.
Die Möglichkeiten des Bundes in der Wohnraumförderung sind somit begrenzt. Seine Aufgabe ist es unserer Ansicht nach, gute Rahmenbedingungen für Investitionen in den Wohnungsbau und für den Unterhalt und die Sanierung der bestehenden Gebäudesubstanz zu schaffen.
Der HEV Schweiz äussert sich zu den geplanten Massnahmen im Detail wie folgt:
- Wohnraumförderungsgesetz (WFG): Gegen eine flexibleren
Ausgestaltung des "fonds de roulement", dem Fonds des Bundes zur
Unterstützung gemeinnütziger Wohnbauträger, hat der Verband
nichts ein-zuwenden. Sie macht nicht zuletzt als Anpassung an
veränderte Marktverhältnisse Sinn. Die Anpassungen am Fonds
dürfen für den Bund jedoch nicht zu Mehrausgaben führen. - Raumplanungsgesetz (RPG): Die Förderung von preisgünstigem
Wohnraum via RPG läuft teilweise dem Ziel der haushälterischen
Bodennutzung zuwider, da günstiger Wohnraum meist zu einem
Mehrkonsum an Wohnfläche führt. Der HEV Schweiz steht den
Änderungen im Bereich der Planungsgesetze deshalb skeptisch
gegenüber. Die Mehrwertabgabe ist zur Entschädigung von
Rückzonungen gedacht. Die Verwendungszwecke dieser Abgabe
sollten nicht laufend weiter ausgeweitet werden. - Wohn- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG): Der HEV Schweiz lehnt
eine Verlängerung des WEG-Programms ab. Der Wechsel in den
freien Wohnungsmarkt wird für die Bewohner, der vom Bund
subventionierten Wohnungen, laufend schwieriger, weil sich die
Marktpreise ständig weiter vom subventionierten Niveau
entfernen. Dieses Programm sollte schrittweise abgebaut werden. - Gebäudeprogramm: Die Beiträge hier werden den Eigentümern für
energetische Verbesserungen und die Einsparung am CO2-Ausstoss
ausbezahlt. Sie dienen der Umwelt und sollten deshalb weiterhin
unabhängig vom Gebäudewert oder dem Standort sein. - Formular für Vormietzins und energetische Sanierung: Das
geltende Mietrecht krankt bereits heute an zu vielen
komplizierten und unnötigen Formalismen. Der HEV Schweiz lehnt
zusätzliche Formularzwänge ab. Bereits heute muss der Vermieter
auf Begehren des Mieters hin, die Abrechnung der Erneuerung und
den Vormietzins offen legen. Der Transparenz ist somit genüge
getan.Investitionen in den Wohnungsbau können nur schwer durch neue Gesetzesvorschriften, Formulare und Auflagen gefördert werden. Marktkonforme Massnahmen zur Schaffung von mehr preis-günstigem Wohnraum setzen auf Anreize zu höherer Ausnutzung bestehender Bauzonen.
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