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HEV Schweiz: Keine Bevorzugung des gemeinnützigen Wohnbaus

Zürich (ots)

Im Auftrag des Bundesamtes für Wohnungswesen hat
die schweizerische Vereinigung für Landesplanung (VLP-ASPAN) in einer
Studie für raumplanerische Mittel zur Förderung des gemeinnützigen 
Wohnungsbaus geworben.
Der HEV Schweiz lehnt generelle Kaufsrechte der Gemeinwesen, wie 
das die Studie anspricht, entschieden ab. Der Grundeigentümer (und 
nicht die Behörden) muss entscheiden können, wann und wem er - im 
Rahmen der baurechtlichen Bestimmungen -  sein Grundstück verkauft. 
Zur Eigentumsfreiheit gehört auch, dass der Grundeigentümer darüber 
entscheiden kann, wann er sein Bauland überbauen will.
Tatsächlich haben die Gemeinwesen bereits heute die Möglichkeit, 
für bestimmte Parzellen mit den Grundeigentümern auf vertraglicher 
Ebene die Einräumung eines Kaufs- oder Vorkaufsrecht auszuhandeln. 
Auch können Kaufsrechte allenfalls einen Bestandteil der Auflage bei 
Neueinzonungen darstellen. Gesetzliche Kaufs-, Vorkaufs- oder 
Enteignungsrechte sind aber für bereits eingezonte Grundstücke 
inakzeptabel.
Den HEV Schweiz befremdet, dass die Studie der VLP-ASPAN die 
generelle Einführung einer Mehrwertabgabe propagiert, nur um die 
gemeinnützigen Wohnbauträger sodann davon befreien zu können. Der HEV
Schweiz lehnt eine generelle Mehrwertabgabe grundsätzlich ab. Mit 
gutem Grund sehen die meisten Kantone von einer Abschöpfung sogenannt
planerischer Mehrwerte ab. Planerische Massnahmen bewirken höchstens 
rein fiktive Mehrwerte. Ob die planerischen Massnahmen tatsächlich 
jemals einen Mehrwert generieren, zeigt sich erst bei einem Verkauf 
der Liegenschaft. Tatsächlich realisierte Mehrwerte werden zudem 
bereits heute durch die Grundstück¬gewinn¬steuer weitgehend 
abgeschöpft.
Um der Bevölkerung Wohnraum in Agglomerationen und Stadtnähe 
anbieten zu können, sind hoheitlich angeordnete Eingriffe der falsche
Weg. Damit auch in Zentrumslagen vermehrt Wohnraum zur Verfügung 
gestellt wird, sind Flexibilisierungen weit wirksamer. In den 
Zentrumslagen muss es darum gehen, Verdichtungen nach innen weiter zu
fördern. Hierzu sind die in der Studie erwähnten Ausnützungsboni 
(höhere Ausnützungsziffern, verringerte Grenzabstände, höhere 
Gebäudehöhen usw.) und weitere Ausnutzungsvorteile durchaus ein 
wirksames Mittel. Durch verdichtetes Bauen wird zusätzlicher Wohnraum
geschaffen und die Kosten pro Wohneinheit können verringert werden. 
Dies kommt der gesamten Bevölkerung zugute.
Problematisch an der Privilegierung des gemeinnützigen 
Wohnungsbaus scheint auch, dass diese nur zielführend sein kann, wenn
der vergünstigte Wohnraum effektiv derjenigen Bevölkerungsschicht 
zukommt, die der Vergünstigung bedarf. Zu diesem Zweck muss 
konsequent sichergestellt werden, dass nicht etwa Familienwohnungen 
jahrelang von Ein- oder Zweipersonenhaushalten bewohnt werden oder 
zahlungskräftige Mieter vergünstigten Wohnraum beanspruchen.

Kontakt:

HEV Schweiz
Michael Landolt, volkswirtschaftlicher Mitarbeiter HEV Schweiz
044 / 254 90 29
Sandra Burlet, volkswirtschaftliche Mitarbeiterin HEV Schweiz
044 254 90 29
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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