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HEV Schweiz: Potential der Teilzweckbindung erkannt

Zürich (ots)

Der HEV Schweiz begrüsst den heutigen Entscheid der
ständerätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie 
(UREK), einen Teil der Erträge aus der CO2-Abgabe zur Förderung 
energetischer Gebäudesanierungen einzusetzen. Mit dieser 
Teilzweckbindung werden konkrete Anreize für die Hauseigentümer 
geschaffen, in solche Sanierungsmassnahmen zu investieren. Davon 
profitieren die ganze Bevölkerung, die Umwelt und die Wirtschaft.
Es ist bekannt, dass im Gebäudebereich ein enormes Potential zur 
Verminderung von CO2-Emissionen liegt. Energetisch wirksame 
Massnahmen sind aber nicht zum Nulltarif zu haben. Vor allem für 
Vermieter fehlen heute jedoch konkrete Anreize, in energetisch 
wirksame Gebäudesanierungen zu investieren. Denn vom geringeren 
Energieverbrauch profitieren ausschliesslich die Bewohner. Kommt 
dazu, dass gerade bei Altbauten mit tiefen Mieten häufig die Mittel 
gehlen, um kostspielige Gebäudesanierungen zu finanzieren. Eine 
Anschubfinanzierung ist daher notwendig.
Alle profitieren
Energetische Sanierungen haben nicht nur den Vorteil, dass der 
CO2-Ausstoss im Gebäudebereich vermindert wird, sondern es können 
auch die Heizkosten (zugunsten der Eigentümer und der Mieter) 
reduziert werden. Es profitieren somit die ganze Bevölkerung, die 
Umwelt und nicht zuletzt - durch vermehrte Sanierungsinvestitionen - 
auch die Wirtschaft von der Förderung energetischer 
Gebäudesanierungen. Deshalb ist es auch gerechtfertigt, dass 
energetisch wirksame Sanierungen mit staatlichen Mitteln, der 
Teilzweckbindung der CO2-Abgabe, gefördert werden. Damit kommen 
insbesondere auch die Einnahmen aus der CO2-Abgabe im Endeffekt - im 
Sinne des CO2-Gesetzes - der Reduktion des CO2-Ausstosses zugute.
Anreize für energetische Sanierungen
Auf Anstoss einer parlamentarischen Initiative von aNR Rolf 
Hegetschweiler (2002) erarbeitete die Kommission für Umwelt, 
Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) eine 
Gesetzesvorlage, mit welcher Anreize für die Hauseigentümer 
geschaffen werden sollen, in energetisch wirksame 
Sanierungsmassnahmen zu investieren. Die Vorlage sieht als Lösung die
- heute unterstützte - Teilzweckbindung der CO2-Abgabe vor: Damit 
wird ein Drittel bis maximal 200 Millionen Franken der Einnahmen aus 
der CO2-Abgabe jährlich für Massnahmen zur Verminderung der 
CO2-Emissionen bei Gebäuden eingesetzt. Im minderen Ausmass werden 
zudem erneuerbare Energien in diesem Bereich gefördert. Investitionen
in energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich werden somit 
direkt angestossen werden, für die Hauseigentümer wird ein 
erfolgreiches Anreizsystem geschaffen und der CO2-Ausstoss im 
Immobilienbereich wird vermindert. Bereits der Nationalrat hat am 19.
März 2009 mit überwiegendem Stimmenmehr (110 zu 62) das Potential der
Teilzweckbindung erkannt und diese unterstützt.
Der Ständerat ist nun gefordert, dem Antrag seiner Kommission zu 
folgen und die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe ebenfalls zu 
unterstützen. Der HEV Schweiz setzt sich weiterhin engagiert dafür 
ein!

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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