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Lichtblick in der Wohneigentumsbesteuerung

Zürich (ots)

Der Beschluss der nationalrätlichen Kommission für
Wirtschaft und Abgaben (WAK-N), das geltende System der
Eigenmietwertbesteuerung mit punktuellen Verbesserungen einem
unzureichenden Systemwechsel vorzuziehen, wird vom
Hauseigentümerverband Schweiz grundsätzlich begrüsst.
Der Hauseigentümerverband hat immer wieder betont, dass ein
Systemwechsel nur mit ausreichenden flankierenden Massnahmen im Frage
käme. Dass der Vorschlag des Bundesrates von Ende Februar 2001 dieses
Kriterium nicht erfüllte und einen Systemwechsel mit ungenügenden,
teils geradezu kleinlichen flankierenden Massnahmen vorlegte (z.B.
Bausparen), hat der Hauseigentümerverband wiederholt moniert. In der
Tat wäre die Wohneigentumsbesteuerung nach dem Modell Bundesrat nicht
einfacher, sondern komplizierter und für zahlreiche Wohneigentümer im
Endeffekt teurer geworden. Der jetzige Beschluss der WAK-N, das
geltende System beizubehalten, es aber zu verbessern und die
Möglichkeit des Bausparens einzuführen, ist für die Wohneigentümer
eindeutig besser als ein halbherziger Systemwechsel, welcher zu einer
Umverteilung der steuerlichen Belastung auf junge Wohneigentümer und
Familien mit hoher Fremdverschuldung führen würde.
Ein für die Wohneigentümer erfreulicher Entscheid der WAK-N ist
die geplante Festsetzung des Eigenmietwertes auf eidgenössischer und
kantonaler Ebene auf massvolle 60% des Marktmietwertes. Der
Hauseigentümerverband begrüsst auch die mit der Besteuerung des
Eigenmietwertes verbundene Beibehaltung des vollen Schuldzinsabzuges
sowie des Abzuges der effektiven Unterhaltskosten oder alternativ der
Unterhaltspauschale. Diese zwei wichtigen Säulen des geltenden
Systems tragen dazu bei, überhaupt Wohneigentum erwerben zu können
und dieses über längere Zeit in gutem Zustand zu erhalten. Der
Hauseigentümerverband erkennt auch in der Möglichkeit der
Herabsetzung des Eigenmietwertes bei Härtefällen und in der
Erleichterung für Ersterwerber positive Signale für das Wohnen in den
eigenen vier Wänden. Durch die Reduktion des Eigenmietwertes auf 60%,
verbunden mit einer Härtefallregelung, kann namentlich auch den
Bedürfnissen der einkommensschwachen Wohneigentümern Rechnung
getragen werden. Günstige "Begleiterscheinungen" der Beibehaltung des
geltenden Systems sind weiter die Nichteinführung der fragwürdigen
Zweitwohnungsbesteuerung und die geplante Umsetzung der
vorgeschlagenen Verbesserungen auf 1.1.2005. Schliesslich nimmt der
Hauseigentümerverband Schweiz mit grosser Freude zur Kenntnis, dass
sich die WAK-N für die Einführung eines Bausparmodells nach dem
Vorzeigemodell Baselland entschieden hat. Das Bausparen ist ein
unabdingbares Instrument zur Wohneigentumsförderung, was der Erfolg
in Baselland eindrücklich gezeigt hat. Mit Genugtuung stellt der
Hauseigentümerverband Schweiz zudem fest, dass eine Beibehaltung des
geltenden Systems für Bund und Kantone zu weniger Ertragsausfällen
führt als der von der Kommissionsminderheit vorgeschlagene
Systemwechsel.
Insgesamt stellen die Beschlüsse der WAK-N einen Lichtblick in der
Wohneigentumsbesteuerung dar. Die Mehrheit der WAK-N hat erkannt,
dass die Wohneigentumsquote in der Schweiz nur durch echte
steuerliche Entlastung sowie ein wirksames Bausparmodell gesteigert
werden kann. Ein Schritt in die richtige Richtung ist getan. Die
Details sind noch zu hinterfragen. Der Hauseigentümerverband Schweiz
wird die weitere Entwicklung abwarten und je nach Ausgang der
parlamentarischen Beratung über seine bereits eingeleiteten
Bemühungen zur Lancierung einer Volksinitiative befinden.
Kontakte:
SR Toni Dettling 
Präsident HEV Schweiz
z.Zt. an der UREK-S in Bern
Tel. +41 31 322 99 86 und Mobile +41 79 341 73 20
NR Rolf Hegetschweiler
Direktor HEV Zürich
Tel. +41 1 487 17 70 und Mobile +41 79 200 98 42
Ansgar Gmür
Direktor HEV Schweiz
Tel. +41 1 254 90 20 und Mobile +41 79 642 28 82
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