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Gegen pädophile Inhalte im Internet

Bern (ots)

Der Bundesrat setzt auf Koordination und konzertiertes Vorgehen mit
den Kantonen
Der Bundesrat ist entschlossen, die mit Hilfe von
Informations- und Kommunikationssystemen begangenen strafbaren
Handlungen in Zusammenarbeit mit den Kantonen verstärkt zu bekämpfen.
Im Vordergrund steht dabei die Kinderpornographie im Internet. Dies
hat der Bundesrat in seinen Antworten auf zwei Motionen am Mittwoch
festgehalten. Die Motionen, welche die Rechtskommission des
Nationalrates und Nationalrätin Aeppli Wartmann eingereicht haben,
weisen auf die Notwendigkeit hin, kriminelle Handlungen an Kindern,
namentlich mittels Internet, effizienter zu bekämpfen. U. a. wird der
Bundesrat aufgefordert, ein geeignetes Instrumentarium zur Bekämpfung
der Pädophilie auf dem Internet zu schaffen. Angestrebt wird auch die
Verlagerung der entsprechenden Ermittlungskompetenz auf die
Bundesbehörden.
Bedürfnis erkannt
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Bund im Kampf gegen
Kinderpornograhpie im Internet eine aktive Rolle übernehmen muss. In
diesem Bereich sind primär die kantonalen Behörden für die
Ermittlungen zuständig. Die zahlreichen Medienberichte über
aufgedeckte Fälle sind ein Zeichen für die erfolgreiche Arbeit der
kantonalen Strafverfolgungsbehörden. Das globale und anonyme Medium
Internet hat aber die Möglichkeit geschaffen, dass pädophile Inhalte
seit einigen Jahren in einem noch nie dagewesenen Ausmass verbreitet
werden.
In seinen Stellungnahmen zu den Motionen erklärt der Bundesrat, er
wolle auf diese Entwicklung mit einer verstärkten Koordination
zwischen Bund und Kantonen antworten. Entsprechend den Vorschlägen
einer Arbeitsgruppe beabsichtigt er, in Zusammenarbeit mit den
Kantonen eine Internet-Monitoring-Stelle zur Analyse des Internets
hinsichtlich rechtswidrigen Inhaltes einzurichten. In Ergänzung dazu
soll eine Clearing-Stelle die Koordination der Verfahren und die
Zuweisung an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden sicher stellen.
Aufgrund der Kompetenzverteilung sind solche Instrumente im Interesse
einer wirksamen Strafverfolgung und zur Vermeidung von
Doppelspurigkeiten in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen zu
schaffen.
Vorteile der Kompetenzverteilung bewahren
Auf eine Verlagerung der Ermittlungskompetenzen von den Kantonen
zum Bund im Bereich der Cyberkriminalität will der Bundesrat jedoch
zur Zeit verzichten. Er will nicht die funktionierende Bekämpfung der
Kinderpornografie gefährden und sieht klare Vorteile in der
bestehenden Aufgabenteilung zwischen den Strafverfolgungsbehörden.
Auch wenn die Verbreitung pädophiler Bilder im Internet die Forderung
nach staatlichen Massnahmen stärkt, muss bei der Strafverfolgung die
Wahrung der Integrität des Kindes selbst im Zentrum stehen. Dabei
handelt es sich in den meisten Fällen um Beziehungsdelikte. Die
Ermittlungen werden deshalb auch zum Schutz des verletzten Kindes
richtigerweise von den kantonalen Behörden geführt, die mit den
lokalen Verhältnissen vertraut sind.
Hinzu kommt, dass die Strafverfolgungsbehörden des Bundes in den
kommenden Jahren stark ausgebaut werden, um die bereits beschlossenen
neuen Kompetenzen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der
Geldwäscherei, der Korruption und der Wirtschaftskriminalität
wahrnehmen zu können. Die Uebertragung weiterer
Ermittlungskompetenzen in diesem ehrgeizigen und anspruchsvollen
Prozess hiesse nicht nur die Umsetzung der Effizienzvorlage zu
gefährden, sondern auch eine Lücke in der Bekämpfung der Pädophilie
entstehen zu lassen; denn die Umsetzung weiterer Kompetenzen beim
Bund wäre vor allem in personeller Hinsicht nicht gesichert.

Kontakt:

Urs Bartetzko
Bundesamt für Polizei
Tel. +41 31 324 93 31

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