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BJ: Ägyptische Kulturgüter sichergestellt - Schweiz leistet Rechtshilfe

(ots)

Bern / Genf, 11.9.2003. Die Schweiz unterstützt Ägypten bei der Aufklärung der illegalen Ausgrabung und Ausfuhr archäologischer Kulturgüter. Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat aufgrund eines ägyptischen Rechtshilfeersuchens die Erhebung von Unterlagen angeordnet und die bereits von den Genfer Behörden sichergestellten Kulturgüter zusätzlich im Rahmen eines Rechtshilfeverfahrens sichergestellt.

Der Genfer Untersuchungsrichter hatte Ende August in einem 
Strafverfahren wegen Diebstahls, Hehlerei und Betrugs im Genfer 
Zollfreilager über 200 archäologische Kulturgüter - namentlich 
Statuen, Masken, Sarkophage sowie zwei Mumien - sichergestellt. Auf 
Ersuchen der Genfer Behörden übermittelte das BJ den ägyptischen 
Behörden die Fotografien der im Genfer Zollfreilager 
sichergestellten Gegenstände. Gemäss Rechtshilfegesetz können 
Beweismittel unaufgefordert an eine ausländische 
Strafverfolgungsbehörde übermittelt werden, um eine hängige 
Strafuntersuchung zu erleichtern.
Anfang September übergab die Ägyptische Botschaft in Bern dem BJ ein 
Rechtshilfeersuchen. Die ägyptische Generalstaatsanwaltschaft führt 
eine Strafuntersuchung gegen eine Reihe von Personen, die auf 
verschiedenen archäologischen Stätten illegal Ausgrabungen 
durchgeführt, sich zahlreiche archälogische Güter angeeignet und 
diese anschliessend verkauft oder exportiert haben sollen. Das BJ 
hielt in seiner Eintretensverfügung fest, dass die Rechtshilfe 
zulässig ist, und ordnete die Sicherstellung der Güter sowie die 
Erhebung der Dokumente betreffend deren Kauf und Import an. Die 
Inhaber können innert zehn Tagen dem BJ mitteilen, ob sie der 
Herausgabe der Dokumentation sowie der sichergestellten Güter zu 
Beweiszwecken zustimmen. Sind sie nicht mit der vereinfachten 
Ausführung des Rechtshilfeverfahrens einverstanden, wird das BJ über 
die Herausgabe in einer Schlussverfügung entscheiden.
Weitere Auskünfte:
Folco Galli, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 77 88

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  • 22.08.2003 – 17:02

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