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Besondere Stellung der Tiere als Lebewesen auf Gesetzesstufe verankern

Bern (ots)

Die rechtliche Stellung der Tiere soll ihre Existenz
als empfindungs- und leidensfähige Lebewesen berücksichtigen. Dieses
Ziel soll nach Ansicht des Bundesrates jedoch nicht auf der Ebene der
Verfassung, sondern auf Gesetzesstufe verwirklicht werden. Deshalb
beantragt er dem Parlament, die beiden Volksinitiativen "für eine
bessere Rechtsstellung der Tiere" und "Tiere sind keine Sachen" ohne
Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.
Die Volksinitiative "für eine bessere Rechtsstellung der Tiere"
wurde am 17. August 2000 mit 140 708 gültigen Unterschriften
eingereicht. Die Volksinitiative "Tiere sind keine Sachen" wurde 16.
November 2000 mit 108 526 gültigen Unterschriften eingereicht. Beide
Initiativen legen in der Verfassung fest, dass Tiere keine Sache
sind, und fordern entsprechende gesetzliche Anpassungen. Die
Initiative "Tiere sind keine Sachen" verlangt überdies die Einsetzung
besonderer Anwälte, welche die Interessen der Tiere vertreten.
Der Bundesrat hat sich bereits früher klar dafür ausgesprochen,
dass die rechtliche Stellung der Tiere neu geregelt werden soll. Die
Gesetzgebung soll Tiere nicht mehr als Sache behandeln, sondern ihre
Eigenart als Lebewesen insbesondere im Bereich des Zivil- und
Strafrechts vermehrt berücksichtigen. Daher unterstützt der Bundesrat
das Grundanliegen beider Initiativen. Die nähere Ausgestaltung dieser
neuen Stellung sowie allfällige prozessuale Verbesserungen wie die
Einsetzung von Tier-Anwälten können jedoch ohne Verfassungsänderung
auf Gesetzesstufe erfolgen. Deshalb beantragt der Bundesrat dem
Parlament, beide Volksinitiativen zur Ablehnung zu empfehlen.
Angesichts der Parlamentarischen Initiative "Die Tiere in der
schweizerischen Rechtsordnung" von Ständerat Dick Marty verzichtet
der Bundesrat darauf, mit einem indirekten Gegenvorschlag eine
weitere Variante für eine gesetzliche
Regelung vorzulegen. Sofern die Rechtskommission des Ständerates
einen Gesetzesentwurf ausarbeitet, der die wesentlichen Anliegen der
beiden Volksinitiativen aufnimmt, würde der Bundesrat diesen Entwurf
als indirekten Gegenvorschlag unterstützen.

Kontakt:

Andreas Trösch, Bundesamt für Justiz, Tel. +41 31 322 47 86

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