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Kaufvertrag für Antikörperproduktionsanlage von Kartellbehörde genehmigt

Kopenhagen, Dänemark (ots/PRNewswire)

- Genmab gab heute bekann, dass der Kaufvertrag, der zwischen
Genmab und PDL BioPharma geschlossen wurde und im Rahmen dessen
Genmab die Fertigungsanlage PDLs erwirbt, von der Kartellbehörde
genehmigt wurde.
Genmab A/S (OMX: GEN) gab heute bekannt, dass der Kaufvertrag,
der zwischen Genmab und PDL BioPharma geschlossen wurde und im Rahmen
dessen Genmab die Fertigungsanlage PDLs für Antikörper erwirbt, dem
Hart-Scott-Rodino Act gemäss von der US-amerikanischen Kartellbehörde
freigegeben wurde. Diese Transaktion wurde am 21. Februar 2008
angekündigt und soll bis zum Ende des ersten Quartals 2008
abgeschlossen werden. Die heute erhaltene Genehmigung durch die
US-amerikanische Kartellbehörde erfüllt eine der für den Abschluss
dieser Transaktion erforderlichen handelsüblichen
Abschlussbedingungen. Die Transaktion wird wirksam, sobald sämtliche
Bedingungen erfüllt sind.
Informationen zu Genmab
A/S Genmab ist ein führendes internationales
Biotechnologie-Unternehmen, das sich mit der Entwicklung menschlicher
Antikörper zur Behandlung von bisher unbefriedigten medizinischen
Bedürfnissen befasst. Durch den Einsatz seiner einzigartigen und
wegbereitenden Antikörpertechnologie haben Genmabs erstklassige
Forschungs- und Entwicklungsteams eine umfangreiche Produktpalette
für die potentielle Behandlung von einer Reihe von verschiedenen
Krankheiten inklusive Krebs und Autoimmunkrankheiten erfunden und
entwickelt. Genmab schreitet in Richtung einer wirtschaftlichen
Zukunft weiter fort, bleibt jedoch seinem obersten Ziel treu, die
Lebensqualität von Patienten, die dringend neuer Behandlungswege
bedürfen, zu verbessern. Weitere Informationen über die Produkte und
Technologie Genmabs erhalten Sie unter http://www.genmab.com.
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsweisende Aussagen. Diese
Aussagen sind zu erkennen an Begriffen wie "glauben", "erwarten",
"vorhersehen", "beabsichtigen" und "planen" sowie ähnlichen
Ausdrücken. Tatsächliche Ergebnisse oder Leistungen können erheblich
von den in solchen Erklärungen abgegebenen oder implizierten
zukünftigen Ergebnissen oder Leistungen abweichen. Die Hauptfaktoren,
die zu wesentlichen Abweichungen von tatsächlichen Ergebnissen oder
Leistungen führen können, umfassen u.a. Risiken im Zusammenhang mit
der Entdeckung und Entwicklung von Medikamenten, Unwägbarkeiten
hinsichtlich der Ergebnisse und Durchführung klinischer Studien
einschliesslich unvorhergesehener Sicherheitsprobleme, Unsicherheiten
bezüglich der Produktherstellung, mangelnde Marktakzeptanz unserer
Produkte, mangelnde Wachstumssteuerung, das Konkurrenzumfeld in Bezug
auf unseren Geschäftsbereich und unsere Absatzgebiete, unser
Unvermögen, entsprechend qualifiziertes Personal zu rekrutieren und
zu halten, Nichtdurchsetzbarkeit oder mangelnden Schutz unserer
Patente und Urheberrechte, unsere Beziehung zu angegliederten
Unternehmen, technologische Veränderungen und Entwicklungen, die zur
Überalterung unserer Produkte führen könnten sowie weitere Faktoren.
Genmab hat keinerlei Verpflichtung, die auf die Zukunft gerichteten
Aussagen nach der Veröffentlichung dieser Presseerklärung zu
aktualisieren, oder die hier abgegebenen Aussagen im Hinblick auf
tatsächlich erzielte Ergebnisse zu bestätigen, es sei denn, dies wird
durch rechtliche Vorschriften so festgelegt.
Genmab(R); the Y-shaped Genmab logo(R); HuMax(R); HuMax-CD4(R);
HuMax-CD20(R); HuMax-EGFr(TM); HuMax-IL8(TM); HuMax-TAC(TM);
HuMax-HepC(TM); HuMax-CD38(TM); HuMax-CD32b(TM) und UniBody(R) sind
Warenzeichen von Genmab A/S.
Ansprechpartner:
    Helle Husted
    Sr. Director, Investor Relations,
    Tel: +45-33-44-77-30,
    Mobil: +45-25-27-47-13,
    E-Mail:  hth@genmab.com

Pressekontakt:

Ansprechpartner: Helle Husted, Sr. Director, Investor Relations,
Tel.: +45-33-44-77-30, Mobil: +45-25-27-47-13, E-Mail: hth@genmab.com

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