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BVET: Kühe im Schnee: Erst Wind und Nässe lassen Tiere schlottern

(ots)

Kühe können auch im Winter dauernd auf der Weide gehalten werden. Mit ihrem Fell frieren sie an trockenen Wintertagen selbst bei Minustemperaturen nicht. Bei Regen und Wind aber sind Kühe bedeutend kälteempfindlicher: Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat deshalb nun Mindestanforderungen zum Witterungsschutz für dauernd im Freien gehaltene Nutztiere festgelegt.

In einer neu veröffentlichten "Information Tierschutz" beschreibt 
das BVET, wann ein Witterungsschutz nötig ist und was er Kühen, 
Ziegen, Schafen, Schweinen und Pferden bieten muss. Dabei muss nicht 
zwingend ein gebauter Unterstand vorhanden sein. Es kommt auch ein 
natürlicher Witterungsschutz, etwa eine dichte Hecke, in Frage. 
Wichtig ist im Winter, dass die Tiere bei Nässe vor Wind geschützt 
sind und ein trockenes Plätzchen zum Liegen haben. Zudem muss der 
Witterungsschutz so angelegt sein, dass auch rangniedere Tiere ihn 
betreten können. Mit einem solchen Witterungsschutz können Kühe in 
der Schweiz prinzipiell den ganzen Winter hindurch draussen bleiben: 
In Versuchen hielten Mastmunis an trockenen Wintertagen Kälte von 
bis zu minus 30 Grad Celsius aus. Auch lassen sich Rinder gerne 
einschneien, selbst wenn ihnen ein trockener Unterstand zur 
Verfügung steht.
Nicht nur auf der Weide, auch in offenen Stallgebäuden können 
Tiere tiefen Temperaturen ausgesetzt sein. Diese Haltungsform ist 
etwa bei Schweinen zunehmend verbreitet. Wichtig bei Kälte ist, dass 
die Schweine stets einen warmen, zugfreien Liegebereich aufsuchen 
können. Ab welchen Temperaturen Tierhalter solche Massnahmen 
ergreifen müssen, damit die Tiere nicht frieren, hat das BVET in den 
nun revidierten Richtlinien für die Haltung von Schweinen 
festgelegt.
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst
Auskunft:	
Nina Keil, Zentrum für tiergerechte Haltung Tänikon	
052 / 368 33 76

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