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Bundesamt für Veterinärwesen

Weitere Lockerung der MKS-Massnahmen

Bern (ots)

Die Schweiz hebt die Massnahmen zur Verhinderung der
Einschleppung der Maul- und Klauenseuche gegenüber Nordirland und
Holland auf. In beiden Ländern war der letzte Seuchenfall am 22.
April aufgetreten. Gleichzeitig dürfen Pferde aus Grossbritannien
wieder in die Schweiz eingeführt werden, wenn sie keinen Kontakt zu
Klauentieren hatten. Alle weiteren Massnahmen gegen England bleiben
aber bestehen, da nach wie vor neue Seuchenfälle auftreten.
Während die Lockerung für Nordirland und für die Pferdeeinfuhr ab
sofort gilt, dürfen Fleisch und Fleischwaren und Milchprodukte aus
Holland erst ab dem 25. August wieder eingeführt werden. Nach den
Empfehlungen des internationalen Tierseuchenamtes können die
Massnahmen 90 Tage nach der Tötung von Seuchentieren oder von
geimpften Tieren aufgehoben werden. Da in den Niederlanden die Tötung
der letzten Tiere erst am 26. Mai erfolgt ist, werden die
Importbeschränkungen erst am 25. August aufgehoben.
Dass Pferde aus Grossbritannien unter sichernden Bedingungen
wieder eingeführt werden dürfen, lässt sich damit begründen, dass sie
nicht an Maul- und Klauenseuche erkranken. Da aber über
Transportfahrzeuge, Stroh und Mist eine gewisse Verschleppungsgefahr
bestand, wurde die Einfuhr vorübergehend verboten.
Wegen der nach wie vor nicht entspannten MKS-Lage in
Grossbritannien bleibt die Einfuhr von Fleisch, Fleischerzeugnissen
und nichtpasteurisierten Milchprodukten aus England, Wales und
Schottland nach wie vor verboten. Ebenso dürfen keine lebenden
Klauentiere eingeführt werden.

Kontakt:

Hans Wyss, Leiter Bereich Kommunikation, BVET,
Tel. +41 31 323 84 96 (von 10'30 bis 14'30 Uhr).

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