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BK: Kantonale Erlasse und Verträge: Bund eröffnet Vernehmlassung

Bern (ots)

Das Verfahren für die Genehmigung kantonaler Erlasse
durch den Bund und die Information des Bundes über Verträge der 
Kantone unter sich oder mit dem Ausland soll gesetzlich neu geregelt 
werden. Der Bundesrat hat die Bundeskanzlei ermächtigt, einen 
entsprechenden Entwurf samt Erläuterungen in die Vernehmlassung zu 
geben. Kantone, politische Parteien und weitere interessierte Kreise 
können bis Ende April 2004 dazu Stellung nehmen.
Die bestehenden Gesetzesbestimmungen über die Genehmigung von 
kantonalem und interkantonalem Recht und die Information über 
Verträge der Kantone mit dem Ausland sind an die geltende 
Bundesverfassung anzupassen. Im Bereich der Verträge der Kantone 
unter sich oder mit dem Ausland wird die frühere Genehmigungspflicht 
durch eine Informationspflicht der Kantone gegenüber dem Bund 
ersetzt. Die Stellung der an den Verträgen nicht beteiligten Kantone 
im Verfahren wird geklärt. Ferner wird dem Anliegen der Kantone, die 
Informationspflicht gegenüber dem Bund einzuschränken, Rechnung 
getragen. Schliesslich werden die Grundzüge des parlamentarischen 
Verfahrens im Falle einer Einsprache an die Bundesversammlung durch 
den Bundesrat oder eines nicht beteiligten Kantones geregelt.
Die Neuregelung erfolgt in einem ersten Schritt im Rahmen einer 
Teilrevision des bestehenden Regierungs- und 
Verwaltungsorganisationsgesetzes. In einem nächsten Schritt wird die 
bestehende Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren aus dem Jahr 
1991 total revidiert. Die jetzigen Vernehmlassungsunterlagen wurden 
von der Bundeskanzlei zusammen mit Vertretungen der Departemente und 
der Konferenz der Kantonsregierungen erarbeitet. Die Unterlagen sind 
im Internet unter der folgenden Adresse zu finden: 
http://www.admin.ch/ch/d/bk/recht/index.html.
SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Information und Kommunikation
28. Januar 2004
Für Rückfragen:
- Thomas Sägesser, Schweizerische Bundeskanzlei, Leiter Sektion 
Recht 
Tel. 031 / 322 41 51 E-Mail:  Thomas.Saegesser@bk.admin.ch
- Patrick Mägli, Schweizerische Bundeskanzlei, Sektion Recht
Tel. 031 / 323 13 49 E-Mail:  patrick.maegli@bk.admin.ch

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