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Waldwirtschaft Schweiz / Economie forestière Suisse

Waldwirtschaft Schweiz: Holzboom - Neue Ausgangslage für die Waldwirtschaft

Solothurn (ots)

Holz ist gefragt wie lange nicht mehr, man darf
von einem eigentlichen Holzboom sprechen. Das schafft für die
Waldwirtschaft eine neue Ausgangslage in betriebswirtschaftlicher,
volkswirtschaftlicher und gesellschaftspolitischer Hinsicht. Um die
aktuellen Anforderungen an den Wald wahrnehmen zu können sind die
Waldeigentümer auf Rahmenbedingungen angewiesen, welche die
Holzproduktion nicht unnötig erschweren und verteuern. Trotzdem
rüttelt niemand in der Forstbranche an den Prinzipien der
nachhaltigen und multifunktionalen Waldbewirtschaftung sowie des
naturnahen Waldbaus. Folglich stellt branchenintern auch niemand die
gesetzlich festgeschriebenen Bewirtschaftungsgrundsätze in Frage.
Dazu gehören namentlich die Bewilligungspflicht für Holzschläge, das
Kahlschlagverbot und das Rodungsverbot. Alle diese Grundsätze sollen
auch im teilrevidierten Waldgesetz zum Tragen kommen.
Mit dem Holzboom - und mit zahlreichen produktivitätssteigernden
Massnahmen - sind die Voraussetzungen für die Forstbetriebe wieder
deutlich besser geworden, um Gewinne erzielen zu können.
Volkswirtschaftlich kommt der Waldwirtschaft als Produzentin der
Ressource Holz wieder eine grössere Bedeutung zu. Um die neuen
betriebswirtschaftlichen Chancen und volkswirtschaftlichen
Anforderungen wahrnehmen zu können, ist die Waldwirtschaft auf
Rahmenbedingungen angewiesen, welche die Holzproduktion nicht unnötig
erschweren und verteuern. Die Waldgesetzgebung und Waldpolitik soll
den Waldeigentümern den notwendigen Freiraum gewähren, um in
unternehmerischer Eigenverantwortung handeln zu können.
Trotzdem rüttelt niemand in der Forstbranche - auch der Verband
Waldwirtschaft Schweiz nicht - an den Prinzipien der nachhaltigen und
multifunktionalen Waldbewirtschaftung sowie des naturnahen Waldbaus.
Eine Abkehr von diesen Grundsätzen, welche die Waldwirtschaft
hierzulande seit langem prägen und die sich bewährt haben, käme für
die Waldeigentümer und Forstleute einem inakzeptablen
Paradigmenwechel gleich. Folglich stellt branchenintern auch niemand
die gesetzlich festgeschriebenen zentralen
Bewirtschaftungsgrundsätzen in Frage, das gilt auch für
Waldwirtschaft Schweiz. Dazu gehören namentlich die
Bewilligungspflicht für Holzschläge durch den Forstdienst, das
Kahlschlagverbot und das Rodungsverbot. Alle diese Grundsätze sollen
unbestrittenermassen auch im teilrevidierten Waldgesetz zum Tragen
kommen, das der Bundesrat demnächst zuhanden des Parlaments
verabschieden wird.
In jüngster Zeit haben vor allem in der städtischen
Agglomerationen verschiedene Holzschläge in der Öffentlichkeit Kritik
hervorgerufen und Ängste vor einer Übernutzung des Schweizer Waldes
geweckt. Waldwirtschaft Schweiz ist überzeugt davon, dass die
Forstleute sich dieser Sensibilitäten sehr wohl bewusst sind, sie
ernst nehmen und verantwortungsbewusst mit dem Wald umgehen.

Kontakt:

Roland Furrer
Bereichsleiter Public Relations
Tel.: +41/32/625'88'60
Mobile: +41/79/432'29'15
E-Mail: furrer@wvs.ch

Max Binder
Präsident
Tel.: +41/52/346'19'20
Mobile: +41/79/215'84'42

Urs Amstutz
Direktor
Tel.: +41/32/625'88'15
Mobile: +41/79/305'96'22
E-Mail: amstutz@wvs.ch

Waldwirtschaft Schweiz
Rosenweg 14
4501 Solothurn
Tel.: +41/32/625'88'00
Internet: www.wvs.ch
E-Mail: info@wvs.ch

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