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RVK: Gesundheitskosten rasch und nachhaltig senken

Luzern (ots)

Der RVK, Verband und Kompetenzzentrum der kleinen
und mittleren Krankenversicherer, begrüsst die dringliche Revision 
des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Gefragt sind 
spürbare Massnahmen, die sich auf die Kosten als auch auf die 
Nachfrage von Leistungen im ambulanten wie im stationären Bereich 
auswirken.
Medizinischer Telefondienst
Die bestehenden telemedizinischen Versicherungsmodelle enthalten 
ein ausgewiesenes Sparpotential und sollen im Rahmen von Managed Care
weiterhin angeboten werden. Dank einem Prämienrabatt bleibt das 
Angebot bei den Versicherten attraktiv. Die telefonischen 
Beratungsdienste unterstützen die Patienten mit Ratschlägen und 
Hinweisen für die Eigenbehandlung. Dadurch wird das Aufsuchen eines 
Notfalldienstes im Falle einer leichten Erkrankung unnötig. Der RVK 
ist mit der Pflicht zur Einrichtung eines telefonischen 
Beratungsdienstes einverstanden, wenn dies in Kombination mit der 
Einführung des Behandlungsbeitrages geschieht.
Mindestdauer in besonderen Versicherungsformen
Eine geeignete Massnahme für die Stärkung der Eigenverantwortung 
der versicherten Personen und wichtige Voraussetzung für die stärkere
Verankerung von Managed Care-Angeboten. Der RVK empfiehlt jedoch  
eine gesetzliche Mindestvertragsdauer von drei Jahren vorzusehen.
Behandlungsbeitrag
Der Einführung eines Behandlungsbeitrages steht der RVK positiv 
gegenüber. Wir empfehlen jedoch eine differenzierte Festlegung der 
Höhe des Beitrages: Zum Beispiel 30 Franken für den Besuch beim 
Hausarzt und 100 Franken für die ambulante Behandlung im Spital oder 
bei Fachärzten. Die kostensenkende Wirkung wird möglicherweise nur 
über einen beschränkten Zeitraum anhalten. Immerhin wird der 
Versicherte an die Kostenfolge gemahnt. Auch sollte auf die 
gleichzeitige Senkung des jährlichen Höchstbetrages des 
Selbstbehaltes von 700 auf 600 Franken verzichtet werden.
Der RVK ist überzeugt, dass folgende weiteren Massnahmen für eine 
effiziente und nachhaltige Kosten-Korrektur zweckmässig sind:
Adress- und Vermittlerkommissionen (-provisionen)
Im KVG soll das Verbot der Ausrichtung von Vermittlerkommissionen 
an Makler und das Zahlen von Adress- oder 
Offertvermittlungs-Kommissionen für die obligatorische 
Krankenversicherung verankert werden.
Ärzte-Shopping
Während der Behandlung eines und desselben Leidens, soll der 
übermässige Wechsel des Arztes mit einer Limitierung eingegrenzt 
werden.
Gesundheitskarte
Der teure Chip wird aktuell nicht benötigt. Statt der aufwändigen,
teuren Gesundheitskarte, soll eine günstige Variante für die nächsten
drei Jahre eingeführt werden.
Medikamentenpreise
Die Medikamentepreise sollen unter Berücksichtigung der Preise in 
allen mit der Schweiz vergleichbaren Ländern reduziert werden.
Der RVK - Verband und Kompetenzzentrum der kleinen und mittleren 
Krankenversicherer
Mit 45 Krankenversicherern und rund 800'000 Versicherten ist der 
RVK der stärkste Rückversicherer im schweizerischen 
Krankenversicherungsmarkt. Das Kompetenzzentrum für Dienstleistungen 
im Gesundheitswesen - insbesondere für die kleinen und mittleren 
Krankenversicherer - zeichnet sich neben dem nachhaltigen 
Assekuranzgeschäft durch eine leistungsfähige und innovative 
Dienstleistungspalette aus.

Kontakt:

Marcel Graber
Direktor RVK
Tel.: +41/41/417'05'66
Mobile: +41/79/215'14'81
Fax: +41/41/417'05'01
E-Mail: marcel.graber@rvk.ch

Dr. Charles Giroud
Präsident RVK
Mobile: +41/79/283'26'06
E-Mail: charles.giroud@rvk.ch
Internet: www.rvk.ch

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