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Luzerner Weine nun auch als «Reserve» oder «Spätlese»

Luzern (ots)

2005 ist im Kanton Luzern die kontrollierte Ursprungsbezeichnung (AOC) für Luzerner Weine eingeführt und der Anbau strenger geregelt worden. Seit diesem Jahr können Luzerner Weine nun auch mit «Reserve» oder «Spätlese» bezeichnet werden, sofern sie die entsprechende Voraussetzung erfüllen. Mit der überarbeiteten kantonalen Verordnung über die kontrollierte Ursprungsbezeichnung stärkt der Kanton die Voraussetzungen für den Qualitätsweinbau.

Mit einer Fläche von 55 Hektaren spielt der Rebbau im Kanton Luzern im schweizerischen Vergleich (15'000 Hektaren) eine untergeordnete Rolle. In den letzten zehn Jahren hat sich jedoch die Rebfläche im Kanton verdoppelt und der Weinbau bietet inzwischen rund 40 Landwirtschaftsbetrieben eine wesentliche Einnahmequelle. Die Luzerner Weine geniessen einen sehr guten Ruf. Die Qualitätskontrolle hat höchste Priorität. 95 Prozent werden mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung (AOC Luzern) produziert.

Kantonale Verordnung überarbeitet

Seit Anfang Jahr können für Luzerner Weine aufgrund der überarbeiteten kantonalen Verordnung auch Begriffe wie «Reserve», «Spätlese», «Beerenauslese» oder «Strohwein» verwendet werden, sofern sie die entsprechende Voraussetzung erfüllen. «Reserve» darf für einen Wein verwendet werden, der im Barrique ausgebaut wird und erst nach einem Reifungsprozess von 18 Monaten in den Verkauf gelangt. Die kantonale Verordnung über die kontrollierte Ursprungsbezeichnung von Weinen ist entsprechend angepasst worden.

Neue pilzwiderstandsfähige Sorten erlaubt

Auch fanden Anpassungen an die Vorgaben der Westschweiz statt, so darf wie z.B. der Oeil de Perdrix neu auch der Rosé mit zehn Prozent Weisswein verschnitten werden. Eine weitere Änderung betrifft die Rebsorten. Die Liste wurde insbesondere im Bereich pilzwiderstandsfähiger Sorten angepasst. Neu dürfen Divico, Muscaris oder Souvignier gris angebaut werden. Die Liste umfasst nun 20 weisse und 28 rote Sorten.

Strategiereferenz

   Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden 
   Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie: 
   Perspektiven für die Landschaft
   Anhang 
   Die pilzwiderstandsfähige Schweizer Neuzüchtung Divico darf neu
   unter AOC Luzern angebaut werden.
   Anhänge
   http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/12496_20150203_divico.JPG

© Urheberrechte sind beim Kanton Luzern

Kontakt:

Beat Felder
Dienststelle Landwirtschaft und Wald, Spezialkulturen
Telefon 041 228 30 99 Mobile 079 232 55 44

beat.felder3@lu.ch

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