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Prämienverbilligung: 169 Millionen um Bevölkerung finanziell zu entlasten

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat die Beiträge an die individuelle Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenversicherung für das Jahr 2014 festgelegt. Insgesamt stehen im Kanton Luzern 169 Millionen Franken zur Verfügung. Die Prämienverbilligung ist ein wichtiges sozial- und gesundheitspolitisches Instrument, um Familien und Einzelpersonen finanziell zu entlasten.

Im Kanton Luzern stehen im Jahr 2014 insgesamt 169 Millionen Franken für die individuelle Prämienverbilligung zur Verfügung. Mit rund 107 Millionen Franken übernimmt der Bund den grössten Teil dieses Betrags. Den Anteil des Kantons Luzern hat der Kantonsrat in der Budgetberatung in der Dezembersession auf 31 Millionen Franken festgesetzt. Weitere 31 Millionen Franken steuern die Gemeinden an die Prämienverbilligung bei.

Etwas weniger Mittel als im Vorjahr

Für das laufende Jahr 2013 wurden im Kanton Luzern für die individuelle Prämienverbilligung noch 178.5 Millionen Franken budgetiert. Darin sind 5.9 Millionen Franken für die Finanzierung uneinbringlicher Prämien - also für Prämien, die nachgewiesenermassen von den Versicherten nicht bezahlt werden konnten - enthalten. Dieser Aufwand wird ab 2014 gesondert budgetiert, damit mehr Transparenz erreicht werden kann. Somit ist der Beitrag für die eigentliche Prämienverbilligung im Jahr 2014 um 3,9 Millionen Franken tiefer als 2013. Wie jedes Jahr musste der Regierungsrat die Richtprämien für die individuelle Prämienverbilligung neu festlegen. Auf Grund des tieferen Kredits sinken diese nun gegenüber dem laufenden Jahr in allen Prämienregionen um maximal drei Franken pro Monat.

Prämienverbilligung neu direkt an Krankenversicherung

Mit der Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes per Juli 2013 gibt es zahlreiche Neuerungen. Die Gesuche um Prämienverbilligung werden zentral bei der Ausgleichskasse Luzern bearbeitet. Bereits im August haben die bisherigen Bezüger ein Formular erhalten, um erneut einen Antrag auf Prämienverbilligung für das Jahr 2014 zu stellen. Der Antrag auf Prämienverbilligung muss neu bis zum 31. Oktober des Vorjahres eingereicht werden, statt wie bisher bis Ende April des Prämienjahres. Verspätet eingereichte Gesuche werden anteilmässig berücksichtigt. Dieser Wechsel wurde nötig, weil der Bund verlangt, dass die Prämienverbilligung neu direkt an die Krankenversicherungen ausbezahlt wird und nicht mehr an die Versicherten. Deshalb muss die Gesuchs-Abwicklung früher als bisher erfolgen. Zudem wird als Berechnungsgrundlage neu auf das Reinvermögen und das Nettoeinkommen mit diversen Auf- und Abrechnungen abgestellt. Damit können bei der Prüfung eines Gesuchs die wirtschaftliche Leistun gsfähigkeit der Gesuchstellenden besser ermittelt und die zur Verfügung stehenden Mittel gezielter verteilt werden.

Finanzielle Entlastung für Bevölkerung

Prämienverbilligung erhalten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Sie ist ein wirksames sozialpolitisches Instrument, um die Krankenkassenprämien für Familien und Einzelpersonen zu verbilligen.

Der Kanton beteiligt sich aber nicht nur über die Prämienverbilligung an den Gesundheitskosten. Gemäss Krankenversicherungsgesetz muss er mindestens die Hälfte jeder Spitalrechnung für stationäre Behandlungen übernehmen - und das unabhängig davon ob es sich dabei um ein privates oder öffentliches Spital handelt. Und es spielt auch keine Rolle, ob die Behandlung im Kanton Luzern oder ausserhalb des Kantons stattgefunden hat. Im letzten Jahr hat der Kanton Luzern unter diesem Titel rund 64'000 Rechnungen im Gesamtbetrag von rund 275 Millionen Franken bezahlt. Ohne diese Mitbeteiligung des Kantons an den stationären Spitalkosten wären die Prämien sehr viel höher ausgefallen.

Strategiereferenz

Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:

- Solidarische Gesellschaft

Kontakt:

Daniel Wicki
Leiter Soziales und Arbeit Gesundheits- und Sozialdepartement
041 228 60 80 (erreichbar am 18. Dezember 2013 von 13.30 bis 14.30)

Stefano Marinelli
Bereichsleiter Leistungen Ausgleichskasse Luzern
041 375 06 00 (erreichbar am 18. Dezember 2013 von 13.30 bis 14.30)

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