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Kanton Luzern wendet das revidierte «Hooligan-Konkordat» vorläufig nicht an

Luzern (ots)

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern wird vorläufig das revidierte «Hooligan-Konkordat» nicht anwenden. In einer Beschwerde ans Bundesgericht wurde die Verfassungsmässigkeit einzelner Massnahmen angefochten. Man will nun die rechtliche Klärung durch das Bundesgericht abwarten.

Als einer der ersten Kantone hat Luzern zur Änderung des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen («Hooligan-Konkordat») zugestimmt. Die neuen Regelungen traten am 10. Januar 2013 in Kraft.

Gegen den Beitritt des Kantons Luzern zum revidierten «Hooligan- Konkordat» haben vier Privatpersonen beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Diese machen geltend, das revidierte Konkordat beeinträchtige die Grundrechte der Fans und verstosse somit gegen die Bundesverfassung.

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern ist an einer rechtlichen Klärung der aufgeworfenen Fragen interessiert. Die Verfassungsmässigkeit der Änderungen des Konkordats muss gewährleistet sein. Bevor dies jedoch nicht durch das Bundesgericht definitiv geklärt ist, wird vorläufig auf eine Anwendung der neuen Konkordatsbestimmungen verzichtet. Dies betrifft insbesondere das Abtasten von Personen über den Kleidern am ganzen Körper nach verbotenen Gegenständen, die sogenannte Intimkontrolle, sowie die systematische, elektronische Zutrittskontrolle.

Die bisherigen, bewährten Massnahmen werden weitergeführt. Dies betrifft - konsequente Fantrennung - Förderung von Extrazügen der SBB und Sondertransporten durch die VBL - Strenge Sanktionierung von identifizierten Gewalttätern durch den Strafrichter, den FC Luzern (Stadionverbot) und die Luzerner Polizei (Rayonverbot). - der Ausschank von alkoholfreiem Bier in einzelnen Sektoren - flächendeckende Videoüberwachung, und - die Personenkontrollen durch den privaten FCL-Sicherheitsdienst

Weiter werden vor jedem Spiel durch die Luzerner Polizei und den Verantwortlichen des FCL im Rahmen einer gemeinsamen Lageanalyse entsprechende Massnahmen geplant.

Kontakt

Kontakt:

Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig
Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartementes
Tel. +41/41/228'59'17
(erreichbar: Dienstag, 26. Februar 2013, von 14 bis 16 Uhr)

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