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Regierungsrat präsentiert Gesetz zur Tiefengeothermie

Luzern (ots)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern unterbreitet dem Kantonsrat einen Gesetzesentwurf über die Gewinnung von Bodenschätzen und die Nutzung des Untergrunds. Er schafft damit die Grundlagen, um insbesondere im Bereich der Tiefengeothermie Projekte im Kanton Luzern zu realisieren.

Der Kanton Luzern verfolgt mit seiner Energiepolitik das Ziel einer effizienten Energieverwendung und einer nachhaltigen Energieversorgung und fördert deshalb die Nutzung aller erneuerbaren Energien. Die Erdwärme nimmt dabei stetig an Bedeutung zu. Während es bereits zahlreiche Erdwärmesondenanlagen zur Nutzung der oberflächennahen Erdwärme gibt, sind die tiefengeothermischen Nutzungen in der Schweiz noch wenig erprobt. Dabei wird 40°C bis 150°C warmes Wasser aus 400 bis 5'000 Metern Tiefe an die Erdoberfläche gepumpt und zu Heizzwecken und zur Stromerzeugung genutzt.

Totalrevision eines bestehenden Gesetzes

Die rechtlichen Grundlagen für Projekte im Bereich der Tiefengeothermie sind im Kanton Luzern noch nicht vorhanden. Das Suchen und Fördern von Bodenschätzen im Kanton Luzern ist durch das Gesetz betreffend das Berg-Regal von 1918 geregelt. Darum bietet sich dieses Gesetz als Grundlage für ein umfassendes Gesetz an. Der Regierungsrat empfiehlt ins seinem Gesetzesentwurf eine inhaltliche und formale Totalrevision dieses Gesetzes. Das neue Gesetz definiert die Rahmenbedingungen und koordiniert das Verfahren bei der Nutzung des Untergrunds. Für Vorbereitungsmassnahmen wie Probebohrungen oder seismische Abklärungen braucht es eine Bewilligung. Die eigentliche Gewinnung von Bodenschätzen und die Nutzung des Untergrunds benötigen eine Konzession. Erdwärmesonden bis zu einer Tiefe von 400 Metern und die Nutzung des Untergrunds für Infrastrukturmassnahmen brauchen keine solche Bewilligung oder Konzession, da bereits ein Bewilligungsverfahren besteht.

Beteiligung an Projekten möglich

Weiter sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, dass sich der Kanton an Projekten im Bereich der Tiefengeothermie beteiligen oder diese unterstützen kann. Möglich sind die Gewährung von Staatsbeiträgen, Darlehen oder Zinskostenbeiträgen, die Ermässigung oder der Verzicht auf Abgaben und Gebühren, das Eingehen von Bürgschaften oder das Halten von Gesellschaftsanteilen.

"Die Erdwärme bietet ein grosses Potenzial für die Wärmegewinnung und Stromproduktion. Der Kanton Luzern will deshalb in der Energiepolitik und insbesondere in der Geothermienutzung eine aktive Rolle einnehmen", erklärt Regierungsrat Robert Küng.

Weitere Informationen: www.uwe.lu.ch/erdwaermenutzung

Anhang: Referat Regierungsrat Robert Küng

Anhänge:

http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/10608_20130121_Kueng.pdf

Kontakt:

Hans-Peter Bossart
Departementssekretär Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Tel.: +41/41/228'50'42
E-Mail: hans-peter.bossart@lu.ch

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