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Für die Prämienverbilligung stehen im Kanton Luzern 178 Millionen bereit

Luzern (ots)

Der Luzerner Kantonsrat hat in der Dezembersession das Budget 2013 verabschiedet. Für die Prämienverbilligung stehen im kommenden Jahr 178,5 Millionen Franken zur Verfügung, wovon 106,5 Millionen Franken vom Bund bezahlt werden. Im Kanton Luzern stehen damit 1,5 Millionen Franken mehr für die Prämienverbilligung zur Verfügung als im laufenden Jahr.

Im Kanton Luzern stehen im kommenden Jahr insgesamt 178,5 Millionen Franken für die Prämienverbilligung zur Verfügung. Damit stehen im Kanton Luzern mehr Mittel zur Verfügung als im laufenden Jahr. Der Anteil des Bundes beträgt 106,5 Millionen Franken. Der Kantonsrat hat in seiner Session vom 10. / 11. Dezember 2012 das Budget 2013 verabschiedet. Bestandteil des Budgets 2013 ist der Kantonsanteil für die Prämienverbilligung in der Höhe von 36 Millionen Franken. Weitere 36 Millionen Franken steuern die Gemeinden bei.

Der für die Berechnung des Anspruchs auf Prämienverbilligung massgebende Einkommens- und Vermögenssatz wird für das Jahr 2013 unverändert bei 16,5 Prozent belassen. Dies hat der Regierungsrat in Absprache mit dem Verband Luzerner Gemeinden (VLG) festgelegt. Wegen den veränderten Durchschnittsprämien mussten hingegen die Richtprämien angepasst werden. Sie steigen betragsmässig für die Erwachsenen und für die jungen Erwachsenen in allen Prämienregionen. Für die Kinder ergibt sich hingegen eine leichte Reduktion, die jedoch auf tiefere Krankenkassenprämien für das Jahr 2013 zurückzuführen ist.

Im Jahr 2013 werden zirka gleich viele Menschen im Kanton Luzern Anspruch auf Prämienverbilligung geltend machen können wie im laufenden Jahr. Nach wie vor ist also rund jede dritte Person im Kanton Luzern berechtigt, Prämienverbilligung zu beziehen. Der Anspruch auf Prämienverbilligung ist bei der Wohnsitzgemeinde bis spätestens am 30. April 2013 anzumelden. Auskünfte erteilt die AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde oder die kantonale Ausgleichskasse.

Kontakt:

Daniel Wicki
Leiter Soziales und Arbeit Gesundheits- und Sozialdepartement
Tel.: +41/41/228'60'80 (09.00 - 10.00 Uhr)

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