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Wirkungsbericht Finanzreform 08: Ziele erreicht

Luzern (ots)

Der Kanton Luzern und seine Gemeinden haben ihre Aufgaben mit der Finanzreform 08 entflochten. Der Wirkungsbericht zeigt jetzt: Die Reform hat ihre quantitativen und qualitativen Ziele erreicht. Mit gezielten Anpassungen soll die Aufgabenteilung weiterentwickelt werden.

Im Rahmen der Finanzreform 08 wurden rund 350 staatliche Aufgaben überprüft. 50 Aufgaben wurden auf Anfang 2008 neu geordnet, sei es zwischen Bund und Kanton, sei es zwischen Kanton und Gemeinden. Mit dieser gross angelegten Staatsreform ist die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) im Kanton Luzern umgesetzt worden.

Ziele erreicht

Jetzt liegt der Wirkungsbericht zur Luzerner Finanzreform 08 vor. Die zentralen Befunde:

- Es ist gelungen, Aufgaben im Volumen von 950 Mio. Franken haushaltsneutral zu entflechten. Weder den Luzerner Gemeinden noch dem Kanton sind aus der Finanzreform 08 massgebliche Mehrbelastungen erwachsen. Die Gemeinden partizipierten sogar, wie beabsichtigt, mit zusätzlichen 20 Mio. Franken an den Mitteln, die der Kanton aus der NFA erhielt. Mit dieser für die Gemeinden "positiven Haushaltsneutralität" ist ein zentrales Ziel der Finanzreform 08 erfüllt.

- Die neue Aufgabenteilung ist folgerichtig und zweckdienlich. Die Gemeinden nehmen heute jene Aufgaben wahr, die sie selbstständig lösen können; der Kanton hat Aufgaben übernommen, die über die Möglichkeiten der Gemeinden hinausgehen. Zudem liegen, wo möglich, Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung jeweils in derselben Hand. Damit sind das Subsidiaritätsprinzip und das AKV-Prinzip eingehalten worden.

- Die Weichen sind auch für die Zukunft richtig gestellt. Ein Ausblick auf eine Auswahl von künftigen Projekten zeigt, dass keine einseitige Mehrbelastung von Kanton oder Gemeinden zu erwarten ist.

Insgesamt hat die Finanzreform 08 die anvisierten Ziele mit grosser Präzision erreicht. Zwar sind beim Kanton alle grösseren Aufgabenbereiche stark gewachsen; andererseits ist aber auch bei den Gemeinden der Nettoaufwand im Bereich Pflege und Betreuung vergleichsweise stark gestiegen. Unter dem Strich hat sich das Verhältnis der Belastungen gegenüber den Prognosen nicht massgeblich verschoben.

Politischer Erfolg

Die Luzerner Regierungspräsidentin Yvonne Schärli-Gerig würdigte die Finanzreform 08 am Mittwoch an einer Medienorientierung als "Grundlage für starke Gemeinden, die ihre Aufgaben auch in Zukunft selbstständig und eigenverantwortlich lösen können, und für einen starken, zuverlässigen und berechenbaren Kanton". Die Finanzreform 08 diene der Umsetzung von gleich zwei strategischen Zielen der Regierung: der Gewährleistung einer hohen Lebensqualität und der Stärkung der Strukturen in Stadt und Land. Finanzdirektor Marcel Schwerzmann zog folgendes Fazit: "Auf der Yacht mit dem Namen Luzern haben sich die Crew-Mitglieder zweckmässig und effizient organisiert. Der Kanton und die Gemeinden arbeiten gut zusammen."

Optimierung ist Dauerauftrag

Die gute Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden ist ein politischer Dauerauftrag. Der Wirkungsbericht zur Finanzreform 08 zeigt: Ein Verbesserungspotenzial gibt es vor allem dort noch, wo Kanton und Gemeinden Aufgaben gemeinsam lösen. Bei diesen sogenannten Verbundaufgaben können die Kompetenzen und Kosten zwischen den Beteiligten noch ausgewogener verteilt werden. Der Regierungsrat schlägt deshalb folgende Massnahmen vor:

1. Der Leistungsauftrag der Polizei ist hinsichtlich Abgrenzung zu den Gemeindeaufgaben zu klären.

2. Im Bereich der Volksschule ist die Zusammenarbeit mit den Gemeinden zu verbessern.

3. Im Bereich der Volksschule ist die Information und die Kommunikation von den kantonalen zu den kommunalen Stellen und von den Verbänden zu den Schulbehörden zu verbessern. Dies ist nicht nur eine kantonale Aufgabe, sondern muss gemeinsam mit dem Verband Luzerner Gemeinden (VLG) erarbeitet werden.

4. Bei der Aufgabe "Sozialhilfe für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene" ist der Übergang der Zuständigkeit vom Kanton an die Gemeinden nach Ablauf von zehn Jahren zu verbessern.

5. Bei der Aufgabe "Sonderschulen und Heime für Sonderschulen" sind die kommunalen Behörden besser über die vorhandenen Angebote zu informieren.

6. Der Verkehrsverbund Luzern (VVL) soll mit dem Verband Luzerner Gemeinden (VLG) eine bessere Information der Gemeinden prüfen.

7. Die finanzielle Entwicklung von Kanton und Gemeinden soll in regelmässigen Abständen evaluiert und in einem Bericht festgehalten werden.

Beilagen

- Referat Regierungspräsidentin Yvonne Schärli-Gerig 
- Referat Finanzdirektor Marcel Schwerzmann 
- Powerpoint-Präsentation

Anhänge

www.lu.ch/download/sk/mm_photo/10052_mo_referat_schärli.pdf 
www.lu.ch/download/sk/mm_photo/10052_mo_referat_schwerzmann.pdf 
www.lu.ch/download/sk/mm_photo/10052_wb_fr-08.pdf 
www.lu.ch/download/sk/mm_photo/10052_20120620_MK-WB-FR.JPG

Kontakt:

Staatskanzlei Luzern
Tel.: +41/41/228'60'00
E-Mail: information@lu.ch
Web: www.lu.ch

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