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Kanton mahnt Gemeinden und Schützenvereine zur Aufmerksamkeit

Luzern (ots)

Mit einem Brief fordert das Justiz- und Sicherheitsdepartment Gemeinden und Schützenvereine auf, bei der Vermietung von Räumlichkeiten besonders auf Gruppierungen mit potenziell rechtsextremen Hintergrund zu achten.

Der Regierungsrat hat in den Jahren 2001, 2003, 2005 und 2007 die Gemeinden und damit auch die Vereine auf die Problematik der Vermietung von Räumen an rechtsextreme Gruppierungen für Veranstaltungen aufmerksam gemacht. Getarnt waren diese Veranstaltungen als Geburtstagspartys, Liederabende oder auch als CD-Taufen. Diese Gruppierungen nutzen solche Veranstaltungen als eigentliche Plattformen für die Verbreitung ihres extremistischen Gedankengutes. So wurde 2005 ein unbewilligter Anlass im Wallis zu einem europaweit wahrgenommenen Neonazi-Konzert.

Brief an die Gemeinden

Das Justiz-und Sicherheitsdepartment des Kantons Luzern (JSD) hat nun erneut die Gemeinden und die Schützenvereine in einem Brief aufgefordert, besondere Achtsamkeit bei der Vermietung von Lokalitäten walten zu lassen. Das JSD nimmt in seinem Schreiben Bezug auf Medienberichte, wonach schweizerische und deutsche Neonazis im August dieses Jahres im Raum Luzern gemeinsame Schiessübungen durchgeführt hätten. Abklärungen der Luzerner Polizei haben bisher keine Hinweise darauf ergeben, dass die in den Berichten erwähnten Schiessübungen tatsächlich im Kanton Luzern stattgefunden haben.

Kontakt:

Alexander Lieb
Stv. Departementssekretär/Sicherheitspolitik Justiz- und
Sicherheitsdepartement
Tel.: +41/41/462'52'22 (heute von 13.30 bis 15 Uhr)
E-Mail: alexander.lieb@lu.ch

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