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Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat einen Gegenentwurf zur Volksinitiative

Luzern (ots)

Die mit 5200 Unterschriften eingereichte
Volksinitiative «Mit(be)stimmen!» will den Gemeinden ermöglichen, den
niederlassungsberechtigten Ausländerinnen und Ausländern das 
Stimmrecht zu gewähren. Der Regierungsrat unterbreitet nun dem 
Kantonsrat einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative. Der 
Gegenvorschlag sieht ebenfalls die Möglichkeit vor, dass die 
Gemeinden das Stimmrecht in Gemeindeangelegenheiten auf 
niederlassungsberechtigte Ausländerinnen und Ausländer ausdehnen 
können. Der Kantonsrat soll die Voraussetzungen in einem Gesetz näher
definieren.
Nach dem Wortlaut der Initiative sollen die Gemeinden den 
niederlassungsberechtigten Ausländerinnen und Ausländern das 
Stimmrecht gewähren können. Diese Formulierung überlässt den 
Gemeinden nicht nur die Entscheidung über die Einführung des 
Stimmrechts, sondern auch die Definition der Voraussetzungen zur 
Ausübung des Stimmrechts. Der Regierungsrat erachtet es aber als 
richtig, wenn der kantonale Gesetzgeber diese Anforderungen für alle 
Gemeinden einheitlich festlegt. Deshalb unterbreitet er einen 
Gegenvorschlag zur Initiative. Demnach würde gesetzlich geregelt, 
welche Ausländerbewilligung und welche Dauer des Wohnsitzes für das 
Stimmrecht von Nichtschweizerinnen und Nichtschweizer in 
Gemeindeangelegenheiten vorausgesetzt werden. In diesem Rahmen 
könnten die Gemeinden in einem demokratischen Verfahren autonom 
entscheiden.
Der Regierungsrat nimmt mit dem Gegenvorschlag zur Initiative den 
seinerzeitigen Antrag wieder auf, den er im Rahmen der Totalrevision 
der Verfassung gestellt hatte. Damals lehnte es das Parlament ab, 
über diese Frage eine Variantenabstimmung durchzuführen.
Kompetenz für Gemeinden In der Schweiz gewähren derzeit acht 
Kantone Ausländerinnen und Ausländern das Stimmrecht (AR, FR, GE, GR,
JU, NE, VD). Fast alle dieser kantonalen Regelungen sind noch keine 
zehn Jahre in Kraft und jeweils im Zusammenhang mit der Totalrevision
der Kantonsverfassungen entstanden. Meistens beschränken sich diese 
kantonalen Regelungen auf das Stimmrecht auf Gemeindeangelegenheiten.
Wie der Regierungsrat in seiner Botschaft an den Kantonsrat 
ausführt, ist er bereit, den Luzerner Gemeinden in der Frage des 
Stimmrechts ebenfalls eine Kompetenz zu erteilen. Können die 
Gemeinden in einem wesentlichen Bereich, der Festlegung ihrer 
politischen Gemeinschaft, selber entscheiden, würde die 
Handlungsfähigkeit der Gemeinden erweitert. Vor allem aus diesen 
staatspolitischen Gründen hat der Regierungsrat den Vorschlag 
ausgearbeitet. Damit würde im Kanton Luzern nach der Totalrevision 
des Gemeindegesetzes und nach den zahlreichen Projekten zur 
Gemeindereform die Autonomie der Gemeinden ein weiteres Mal gestärkt.
Kein generelles Ausländerstimmrecht Gegenvorschlag und 
Volksinitiative schlagen vor, dass die Gemeinden die Kompetenz 
erhalten, das den Schweizer Bürgerinnen und Bürger vorbehaltene 
Stimmrecht auf niederlassungsberechtigte Ausländerinnen und Ausländer
auszudehnen. Nicht Gegenstand dieser Vorschläge ist die Einführung 
eines generellen Ausländerstimmrechts. Ebenfalls nicht zur Diskussion
steht das Stimmrecht auf Kantonsebene.

Kontakt:

Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig
erreichbar am 2. August von 10-12 und 13.30-16 Uhr über die
Departementskanzlei
Tel.: +41/41/228'59'18

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