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Regierungsrat optimiert Transparenz bei der Auslagerung kantonaler Aufgaben

Luzern (ots)

Der Regierungsrat will die bestehenden Public
Corporate Governance Richtlinien mit Zuständigkeits- und 
Haftungsnormen ergänzen und die Transparenz optimieren. Damit soll 
auch ganzheitlich die zukünftige Verwaltungs- und 
Stiftungsratstätigkeit in Organisationen mit Kantonsbeteiligung 
geklärt werden. Gleichzeitig hat sich der Regierungsrat bereit 
erklärt, die parlamentarischen Vorstösse, die im Zusammenhang mit dem
CKW-Verwaltungsratsmandat eingereicht wurden, anlässlich der 
Mai-Session zu behandeln und die Dringlichkeit zu unterstützen.
Public Corporate Governance regelt die Steuerung von ausgelagerten
Einheiten, welche kantonale Aufgaben erfüllen. Ziel ist eine wirksame
und effiziente Leistungserbringung. Wie Finanzdirektor Marcel 
Schwerzmann vor den Medien darlegte, erhöhen die zunehmende 
Auslagerung von kantonalen Aufgaben und der verstärkte Kostendruck 
die Anforderungen an die Führung. Die Verantwortung für die 
Aufgabenerfüllung und damit auch das Controlling bleiben beim Kanton.
Den hohen Stellenwert einer gut funktionierenden Public Corporate 
Governance hat der Regierungsrat bereits 2007 erkannt und Richtlinien
zur Auslagerung und Steuerung von kantonalen Aufgaben erlassen. Der 
Luzerner Regierungsrat legt grossen Wert auf Transparenz und will nun
noch einen Schritt weiter gehen. Marcel Schwerzmann: "Wir streben - 
ergänzend zur operativen Steuerung - die Stärkung der strategischen 
Steuerung an". In diesem Zusammenhang wird seit Februar an 
gesetzlichen Grundlagen gearbeitet, um bei ausgelagerten Einheite n 
deren Rechtsform, Organe, Finanzen, strategische Ziele und das 
Controlling verbindlich zu regeln. Auch Fragen der Zuständigkeiten, 
der Haftung, zu den Steuern und zum Beschaffungsrecht werden 
behandelt.
Verwaltungsrat- und Stiftungsratstätigkeit klären
Im Zuge der Optimierung der Public Corporate Governance 
Richtlinien wird auch die zukünftige Verwaltungs- und 
Stiftungsratstätigkeit für Regierungsratsmitglieder in Organisationen
mit Kantonsbeteiligung geklärt, die im Zusammenhang mit dem 
CKW-Verwaltungsratsmandat zur öffentlichen Diskussion geführt hat. 
Solange ein Teil der CKW-Aktien dem Verwaltungsvermögen zugeordnet 
war, nahm ein Regierungsmitglied aufgrund der Vereinbarung aus dem 
Jahre 1946 zur Wahrung der Interessen des Kantons im 
CKW-Verwaltungsrat Einsitz. Nach der Entwidmung der CKW-Aktien wurde 
diese Beteiligung zu einer reinen Vermögensanlage und Regierungsrat 
Max Pfister, der bisherige Vertreter des Kantons, wurde durch die 
Gesamtregierung neu als beauftragte Drittperson mit persönlicher 
Verantwortung zum Einsitz im CKW-Verwaltungsrat ermächtigt. Damit 
verbunden waren die Rechte und Pflichten in Bezug auf Haftung und 
Entschädigung. Die öffentliche Auseinandersetzung rund um die 
Interessenwahrung führte dazu, das s Max Pfister nach Absprache mit 
der Regierung aus dem CKW-Verwaltungsrat zurücktrat. Der 
Regierungsrat wird nun im Rahmen des Public Corporate Governance 
Projektes auch die Vertretung des Kantons Luzern im Verwaltungsrat 
der CKW klären.
CKW-Honorar von Max Pfister geht an gemeinnützige Organisation
Wie Max Pfister vor den Medien erklärte, wird er den Betrag, den 
er im letzten Jahr als Vergütung für sein Verwaltungsratsmandat 
erhielt, einer gemeinnützigen Organisation überweisen. Er habe 
Verständnis, dass die Neuregelung des Verwaltungsratshonorars bei 
Bürgerinnen und Bürgern offene Fragen hinterlasse, weil die 
Verantwortungs- und Risikoaspekte komplex seien. Er werde deshalb wie
seit 2004 keinen Betrag aus dem CKW-Verwaltungshonorar für sich 
beanspruchen. Max Pfister wird den Betrag an die Stiftung für 
sozialtherapeutische Arbeit Villa Erica in Nebikon überweisen. Die 
Stiftung fördert Menschen in ihrer schulischen, beruflichen sowie 
sozialen Entwicklung. Sie befähigt Jugendliche und Erwachsene zu 
einem selbstständigen und eigenverantwortlichen Leben.

Kontakt:

Regierungsrat Marcel Schwerzmann, Finanzdirektor Rückfragen
Tel.: +41/41/228'55'41
E-Mail: marcel.schwerzmann@lu.ch

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