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Regierungsrat erlässt kantonalen Richtplan 2009

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat den kantonalen Richtplan 2009
erlassen und dem Kantonsrat zur Genehmigung unterbreitet. 
Hauptmerkmale des neuen strategischen Führungsinstruments für die 
räumliche Entwicklung des Kantons Luzern sind die Ausrichtung auf den
Metropolitanraum Zürich, die Aufteilung des Kantons in zwei Räume, 
die Bildung von Entwicklungsträgern sowie die verstärkte 
Positionierung des Kantons als Wohn- und Wirtschaftsstandort sowie 
als Tourismus- und Kulturdestination.
Ziel des neuen Richtplans ist es, unter Berücksichtigung des 
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturwandels günstige 
räumliche Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Kantons zu 
schaffen. Damit soll dank verbesserten Standortqualitäten die 
Konkurrenzfähigkeit des Kantons im nationalen und internationalen 
Standortwettbewerb weiter erhöht werden.
Ausrichtung auf Metroplitanraum Zürich
Im neuen Richtplan ist als zentrale raumordnungspolitische 
Zielsetzung die strategische Ausrichtung des Kantons auf den 
Metropolitanraum Zürich enthalten. Angestrebt wird vor allem eine 
Festigung der Luzerner Stärken und Vorzüge in den Bereichen Kultur, 
Kongresswesen, Tourismus, Naherholung und Wohnen. Weitergeführt 
werden soll die traditionelle Kooperation mit den Zentralschweizer 
Kantonen wie auch mit dem Kanton Bern.
Zwei Räume - vier Entwicklungsträger
Der neue Richtplan gliedert den Kanton in raumordnungspolitischer 
Hinsicht in die zwei Räume Luzern Agglomeration und Luzern 
Landschaft. Diesen beiden Räumen sind  angelehnt an ihre räumlichen 
Stärken und Vorzüge - jeweils spezifische Funktionen zugewiesen. Als 
zusätzliche Raumstrukturelemente sind die Hauptentwicklungsachse und 
die Zentren festgelegt. Das Hauptzentrum Luzern, die Regionalzentren 
Sursee, Hochdorf und Willisau sowie die Subzentren Wolhusen und 
Schüpfheim bilden zusammen mit der Hauptentwicklungsachse - 
Agglomeration Luzern, Rontal und Achse Luzern-Sursee-Reiden - das 
Rückgrat für die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons Luzern. Den 
weiteren Gebieten kommt eine wichtige Komplementärfunktion zu. Sie 
werden gestützt auf ihre eigenen vorhandenen Potenziale gefördert. 
Eine zentrale Aufgabe übernehmen dabei die vier regionalen 
Entwicklungsträger - Luzern Plus, Region Luzern West, Sursee 
Mittelland und Idee Seetal AG -, die als Dachorganisation für die 
räumliche und wirtschaftliche Entwicklung sorgen. Neu verankert im 
Richtplan ist das Instrument der Neuen Regionalpolitik, mit dem 
innovative Projekte im ländlichen Raum gefördert werden.
Strategische Arbeitsgebiete - attraktive Wohnschwerpunkte
Der Kanton Luzern strebt mit dem neuen Richtplan weiterhin ein 
nachhaltiges Wirtschaftswachstum an. Der Stärkung des 
Wirtschaftsstandortes dient die gezielte Planung von Wohn- und 
Entwicklungsschwerpunkten. Mit der Bezeichnung von strategischen 
Arbeitsgebieten werden zusammenhängende, grössere Flächen festgelegt,
die für die Ansiedlung von Grossbetrieben mit einem hohen 
volkswirtschaftlichen Nutzen geeignet sind. Sie sind so 
vorzubereiten, dass sie im konkreten Bedarfsfall rasch zur Verfügung 
stehen. Mit der Ausscheidung von Wohnschwerpunkten sollen im Kanton 
Luzern attraktive Wohnstandorte einerseits an zentralen, anderseits 
an exklusiven Wohnlagen gefördert werden. Beide sind nach Massgabe 
der sonst auch geltenden Planungsgrundsätze festzulegen. Exklusive 
Wohnlagen müssen in einem regionalen Konzept koordiniert werden und 
an das bestehende Siedlungsgebiet angrenzen. Im Unterschied zum 
Vorschlag des Kantons Obwalden bestimmen im Kanton Luzern die 
kommunalen Stimmberechtigten über die Festlegung solcher Zonen. Die 
im neuen Richtplan angestrebte Verlangsamung der Zunahme der 
Bauzonenflächen und die Unterstützung der Siedlungsentwicklung nach 
innen leisten einen zentralen Beitrag zur nachhaltigeren Nutzung der 
nicht vermehrbaren Ressourcen und zum sparsamen Umgang mit den 
öffentlichen Mitteln. Massnahmen wie die Etablierung von Pärken von 
nationaler Bedeutung oder Vernetzungsprojekte unterstützen im 
Weiteren die Aufwertung der Landschaft. Der Landwirtschaft wird - im 
Rahmen der übergeordneten Gesetzgebung - vermehrt die Möglichkeit 
eingeräumt, auch bodenunabhängige Erwerbsformen zu nutzen. Überdies 
enthält der Richtplan neue Aufgaben im Bereich der Stromversorgung 
und der Telekommunikation/Glasfasernetze und verankert verschiedene 
wichtige Verkehrsinfrastrukturvorhaben auf Strasse und Schiene mit 
der erforderlichen Konkretisierung.
Genehmigung durch Kantonsrat und Bundesrat
Zum Entwurf des kantonalen Richtplanes konnten Private, Gemeinden,
regionale Entwicklungsträger, Parteien, Verbände und Organisationen 
sowie Nachbarkantone im Rahmen eines Anhörungsverfahrens (30. April 
bis 31. August 2008) und eines Mitwirkungsverfahren (2. Juni bis 31. 
Juli 2009) Stellung nehmen. Der Richtplan stiess grundsätzlich auf 
eine positive Resonanz. Diverse Anträge konnten berücksichtigt werden
und führten zu einer Optimierung von Richtplantext und -karte. 
Kontrovers waren die Anträge insbesondere zu den Wohnschwerpunkten 
und zu den Nutzungen in der Landwirtschaftszone. Der Kantonsrat wird 
in der Märzsession 2010 über den Richtplan befinden. Dabei ist der 
Richtplan als Ganzes zu behandeln und zu genehmigen. Der Richtplan 
bedarf abschliessend noch der Genehmigung durch den Bundesrat.
Hinweis Richtplan-Text und Richtplan-Karte können unter 
www.rawi.lu.ch online eingesehen werden.

Kontakt:

Sven-Erik Zeidler
Dienststellenleiter Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und
Geoinformation (rawi)
Tel.: +41/41/228'51'81

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