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Luzerner Weine: AOC für mehr Transparenz und höhere Anforderungen

Luzern (ots)

Im Kanton Luzern werden Weine ab sofort mit «AOC
Luzern» einheitlich bezeichnet und im Anbau geografisch 
eingeschränkt. Die regierungsrätliche Verordnung über die 
kontrollierte Ursprungsbezeichnung von Weinen, ermöglicht eine 
verbesserte Transparenz bezüglich Produktion und Herkunft. Damit 
schenkt der Kanton Luzern klaren Wein ein: Was auf der Etikette 
steht, stimmt zu 100% und wird entsprechend kontrolliert. Ein 
Verschnitt ist nicht möglich.
Der Rebbau im Kanton Luzern umfasst heute eine Fläche von ungefähr
40 Hektaren. In Bezug auf die Schweiz mit rund 15'000 Hektaren wirkt 
dies bescheiden. Doch in den letzten zehn Jahren verdoppelte sich die
Anbaufläche für Weinreben im Kanton Luzern und der Weinbau bietet 
inzwischen rund 30 Landwirtschaftsbetrieben eine wesentliche 
Einnahmequelle. Trotz der klimatischen Grenzzone für den Rebbau 
geniessen die Luzerner Weine einen sehr guten Ruf. Die 
Qualitätsproduktion hat höchste Priorität. Die Weine werden 
mehrheitlich mit Ursprungsbezeichnung produziert. Bereits 2005 wurde 
daher eine AOC-Verordnung (kontrollierte Ursprungsbezeichnung) in 
Kraft gesetzt. Durch die Änderung der Auflagen durch den Bund wurde 
diese nun angepasst.
Mit der überarbeiteten Verordnung vom 7. Juli 2009 stärkt der     
Kanton die Voraussetzungen für den Qualitätsweinbau. Die       
Bestimmungen der «AOC Luzern» umfassen insbesondere: eine       
Abgrenzung des geografischen Gebiets, in welchem die Trauben       
produziert werden; ein Verzeichnis der zugelassenen Rebsorten;       
ein Verzeichnis der zugelassenen Anbaumethoden; einen natürlichen 
Mindestzuckergehalt für die zugelassenen Rebsorten; einen 
Höchstertrag pro Flächeneinheit für die zugelassenen Rebsorten; ein 
Verzeichnis der zugelassenen Methoden der Weinbereitung; ein System 
zur Analyse und sensorischen Prüfung des verkaufsfertigen Weines. Neu
werden die Weine einheitlich mit «AOC Luzern» gekennzeichnet. Die 
Bezeichnung des Urspungs ist nur noch in den vier definierten 
Rebregionen Vierwaldstättersee, Seetal, Sempachersee und Wiggertal 
möglich. Die Sorten müssen auf der Etikette bezeichnet werden. Einen 
Gebiets- oder Gemeindeverschnitt, wie in anderen Regionen üblich, 
kennt der Kanton Luzern nicht. Damit besteht eine klare und 
unmissverständliche Grundlage, die keine Täuschung des Konsumenten 
zulässt. Sensorische Prüfungen und Analysen unterstützen die 
Kontrollen bei der Ernte und im Keller. Die Angabe eines Ursprungs 
(Lage, Weingut, Ortsteil, Gemeinde) ist nur noch unter «AOC Luzern» 
möglich.
Der Vollzug liegt unter Einbezug der Branche bei der Dienststelle 
Landwirtschaft und Wald (lawa). Die neue Verordnung hat keine 
Kostenfolge, da die Kontrollen, sensorischen Prüfungen und Analysen 
durch die Weinproduzenten abgegolten werden. Die Mindestzuckergehalte
sind höher als vom Bund festgelegt, die Flächenerträge um 200 g/m2 
tiefer. Mit der Definition der Begriffe «Auslese» und «Reserve» 
bestehen klare Kriterien, um qualitativ hochstehende Weine 
entsprechend bezeichnen zu können.

Kontakt:

Beat Felder
Dienststelle Landwirtschaft und Wald Spezialkulturen
Tel.: +41/41/925'10'41
E-Mail: beat.felder@lu.ch
Internet: www.lawa.lu.ch

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