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Innovative Gesetzgebung zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat die Botschaft für ein Gesetz
zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu Handen des 
Kantonsrats verabschiedet. Das neue Gesetz stellt als Rahmengesetz 
eine einheitliche und verbindliche Rechtsgrundlage für die kantonale 
Gesellschaftspolitik, namentlich in den Handlungsfeldern Alter, 
Behinderung, Familie, Frau und Mann, Kindheit und Jugend sowie 
Migration dar. Auf dieser Grundlage werden Chancengerechtigkeit und 
Integration themenübergreifend und vernetzt gefördert. Im Gesetz 
vorgesehene Massnahmen sind unter anderem die Entwicklung von 
Leitbildern und Handlungsstrategien, die Koordination und Regelung 
der Zusammenarbeit, Wissensvermittlung und Information, sowie die 
Möglichkeit von Förderbeiträgen.
Die gesellschaftliche Dynamik mit ihren demografischen 
Veränderungen und mit dem Wertewandel führt zu einer Gefährdung des 
gesellschaftlichen Zusammenhalts (zum Beispiel durch die zunehmende 
Individualisierung und das sinkende Vertrauen in den 
Generationenvertrag). Der gesellschaftliche Zusammenhalt kann zwar 
nicht durch den Staat hergestellt werden. Doch wird die Förderung des
gesellschaftlichen Zusammenhalts mehr und mehr eine Perspektive für 
das staatliche Handeln. Der Kanton kann ihn darüber hinaus durch 
günstige Rahmenbedingungen fördern. Mit dem neuen Gesetz erhält der 
Kanton für die genannten Handlungsfelder ein Fördergesetz, wie er es 
bereits heute auch in anderen Bereichen (Wirtschaft, Kultur und 
Tourismus) kennt.
Die bisherigen unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen der 
verschiedenen Handlungsfelder werden vereinheitlicht. Beispielsweise 
wird das heutige Gesetz über die Förderung der Gleichstellung von 
Frau und Mann in das neue umfassendere Gesetz überführt. Weitere 
kantonale Fördergesetze zum Beispiel im Bereich Jugend oder 
Integration von Zugewanderten sind nicht erforderlich, weil die neue 
Rechtsgrundlage genügt.
Mit dieser Vorlage leistet der Kanton Luzern Pionierarbeit in der 
Gesetzgebung für eine umfassende Gesellschaftspolitik.

Kontakt:

Regierungsrat Dr. Markus Dürr
Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements
Tel.: +41/41/228'60'81

Dr. Hansjörg Vogel
Leiter der Fachstelle Gesellschaftsfragen
Tel.: +41/41/228'61'77

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