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Wahlkreise: Kantonsrätliche Spezialkommission hat eine Lösung gefunden

Luzern (ots)

Die Spezialkommission zur Einteilung des Kantons
Luzern in Wahlkreise, Regionen, Gerichts- und Verwaltungsbezirke 
(Struko) unter dem Vorsitz von Guido Graf (CVP, Pfaffnau) hat ihre 
Beratungen abgeschlossen und eine Kommissionsmotion eingereicht. In 
der von der Kommission grossmehrheitlich unterstützen Motion wird der
Regierungsrat beauftragt, die notwendigen Gesetzesanpassungen für die
Einteilung des Kantons Luzern in Wahlkreise, Gerichts- und 
Verwaltungskreise vorzulegen (vgl. Beilage).
Die Kommission gibt dafür verschiedene Eckwerte vor: fünf 
Wahlkreise, wobei die heutigen Wahlkreise Willisau und Entlebuch 
inklusive Gemeinde Wolhusen zu einem Wahlkreisverbund zusammengefasst
werden sollen; drei gebietsrelevante Abteilungen für die 
Strafverfolgungsbehörden mit Standorten in den Räumen Kriens, Emmen 
und Sursee; vier Gerichtsbezirke mit Standorten in den Räumen Luzern,
Kriens, Willisau und Hochdorf; je vier Friedensrichter und 
Konkursbezirke, die deckungsgleich mit den Gerichtsbezirken sind 
sowie zwei Grundbuchbezirke mit Standorten in den Räumen Entlebuch 
und Agglomeration Luzern. Im Sinne einer Übergangslösung bis 2013 
werden zudem drei Verwaltungsbezirke für die Regierungsstatthalter 
vorgeschlagen.
Ausgangspunkt für die Beratungen der Spezialkommission bildeten 
die ursprünglich der Staatspolitischen Kommission zugewiesene, 
derzeit aber sistierte, Vorlage B 59, Planungsbericht des 
Regierungsrates an den Kantonsrat über die Einteilung des 
Kantonsgebietes in Regionen und in Gerichts- und Verwaltungsbezirke 
sowie der Vorstoss M 272, Motion Vitali Albert und Graf Guido über 
die Sistierung des Planungsberichtes B 59 und über die Erstellung 
eines Ergänzungsberichtes über die Einteilung des Kantons in 
Regionen, in Gerichts- und Verwaltungsbezirke und in Wahlkreise.
Der Weg über eine Kommissionsmotion wurde bewusst gewählt, damit 
die Arbeiten an den Gesetzesanpassungen, welche in jedem Fall 
unumgänglich sind, durch die Regierung rasch an die Hand genommen 
werden können. Das ist insbesondere im Hinblick auf die laufende 
Justizreform sowie den nächsten Wahltermin nötig. Ein Vorgehen über 
die Behandlung des Planungsberichtes B 59 mit einem Ergänzungsbericht
zu den Wahlkreisen ist zwar auch möglich, beansprucht aber wesentlich
mehr Zeit. Zudem bietet das gewählte Vorgehen Gewähr, dass nach der 
Diskussion über die Kommissionsmotion direkt über konkrete Vorlagen 
debattiert werden kann. Es werden bewusst alle Einteilungen mit einer
einzigen Motion verlangt. Dies soll sicherstellen, dass die 
Gesamtschau nicht verloren geht. Im Hinblick auf die 
verfassungsmässige dezentrale Aufgabenerfüllung werden auch Aussagen 
zu den einzelnen Standorten gemacht.
Die Gesetzesänderungen für die Anpassung der Wahlkreise sind 
zeitlich so vorzunehmen, dass die nächsten Wahlen im Jahr 2011 nach 
neuer Ordnung erfolgen können. Die Gesetzesänderungen für die 
Gerichts- und Verwaltungsbezirke sind zeitlich so vorzunehmen, dass 
eine fristgerechte Umsetzung von JU10 respektive der schweizerischen 
Straf- und Zivilprozessordnungen sichergestellt ist.
Die Gesetzesänderungen in Bezug auf die Aufgaben und Funktion der 
Regierungsstatthalter sind zeitlich so vorzunehmen, dass sie auf 
Anfang 2013 in Kraft treten können. Dementsprechend früher ist mit 
der Analyse und Auslegeordnung dafür zu beginnen.
Anhänge:
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/6851_dringl_M_448.pdf

Kontakt:

Guido Graf, Kommissionspräsident Struko
am 28. April 2009 von 14.00 - 16.00 Uhr
Mobile: +41/79/606'87'51

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