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Stand der Unterdeckung bei Pensionskassen in der Zentralschweiz

Luzern (ots)

Die turbulente Entwicklung an den Finanzmärkten hat
negative Auswirkungen auf die finanzielle Lage der Pensionskassen.
Die Anzahl von Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung hat in der
Zentralschweiz zugenommen. Dies ist nicht nur für die unterdeckten
Vorsorgeeinrichtungen, sondern auch für die Zentralschweizer BVG- und
Stiftungsaufsicht (ZBSA) als Aufsichtsbehörde eine besondere
Herausforderung. Sie muss die Unterdeckungsproblematik auf der
behördlichen Ebene auffangen resp. bearbeiten.
Um zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die Situation betreffend
Unterdeckung in der Zentralschweiz besser abschätzen zu können und um
die Arbeitsabläufe der ZBSA der konkreten Situation anzupassen, hat
die ZBSA die Vorsorgeeinrichtungen ersucht, bis Ende Februar
mitzuteilen, ob der Deckungsgrad per 31. Dezember 2008 unter 100
Prozent liegt.
Viele Vorsorgeeinrichtungen haben die Angaben geliefert, wobei zu
beachten ist, dass es sich im jetzigen Zeitpunkt um Schätzungswerte
und noch nicht um erhärtete Fakten handelt.
Die der ZBSA vorliegenden Unterlagen und Schätzungen zeigen im
Wesentlichen folgendes Bild: In der Zentralschweiz befinden sich rund
20 Prozent der relevanten Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung (Ende
2007 waren es 3 Prozent). Dabei liegt der Deckungsgrad der gemeldeten
Vorsorgeeinrichtungen grossmehrheitlich über 90 Prozent. Nur wenige
Vorsorgeinrichtungen weisen einen Deckungsgrad von weniger als 90
Prozent auf (ca. 5 % der relevanten Vorsorgeeinrichtungen).
Diese Angaben liegen wesentlich tiefer als die Angaben der
diversen Studien, die in letzter Zeit veröffentlicht wurden (z.B.
Swisscanto: 75 % der Vorsorgeinrichtungen in der Schweiz in
Unterdeckung). Zudem bleibt zu beachten, dass die Pensionskassen für
eine Sanierung gemäss Weisung des Bundesrates 5 bis 7, maximal aber
10 Jahre Zeit haben. Die Deklaration von ergriffenen Massnahmen
(Sanierungskonzept) muss mit der Berichterstattung der
Vorsorgeeinrichtung per 30. Juni 2009 an die Aufsichtsbehörde
erfolgen.

Kontakt:

Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA)
Dr. iur. Markus Lustenberger, Geschäftsleiter
Tel.: +41/41/228'65'20
E-Mail: markus.lustenberger@zbsa.ch

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