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Kanton, Gemeinden, Polizei und bfu: Gemeinsame Anstrengungen für sichere Schulwege im Kanton Luzern

Luzern (ots)

Wie sicher sind die Schulwege im Kanton Luzern?
Welche Besonderheiten müssen beachtet werden, wenn
Kindergarten-Kinder unterwegs sind und wie arbeiten die
Verkehrsinstruktoren mit Schulklassen? - An einer Medienkonferenz
zusammen mit Brigitte Buhmann, der Direktorin der bfu Beratungsstelle
für Unfallverhütung, und Beat Grüter, Chef Verkehrsinstruktion der
Kantonspolizei Luzern, betonte Bildungsdirektor Anton Schwingruber,
dass die Gemeinden in diesem Bereich bereits viele
Sicherheitsmassnahmen realisiert haben und plädiert für eine "Kultur
des Begleitens".
Das Thema Schulwegsicherheit beschäftigt jeweils zu Beginn eines
neuen Schuljahres Eltern, Lehrpersonen, Polizei und Politik
gleichermassen. Überall in den Gemeinden sind Hinweise auf die
jüngsten Verkehrsteilnehmer ausgeschildert und mit verschiedenen
Massnahmen sorgen die Beteiligten von Anfang an dafür, dass der Weg
zum Kindergarten und zur Schule ungefährlich ist und von den meisten
Kindern allein bewältigt werden kann. Im Kanton Luzern wurden
deswegen auch zahlreiche Geh- und Radwege und weitere
Verkehrsberuhigungsmassnahmen auf Kantonsstrassen realisiert.
"Kultur des Begleitens"
Aktuell ist das Thema laut Bildungsdirektor Anton Schwingruber
auch im Luzerner Kantonsrat: in der Septembersession wird nächste
Woche im Rahmen der Beratung zum revidierten Volksschulbildungsgesetz
der Schülertransport und die Zumutbarkeit der Schulwege behandelt.
"Primär sind die Eltern für den Schulweg zuständig" meint
Schwingruber und schlägt vor, "dass sich eine neue Kultur des
Begleitens entwickelt". Denn wenn Eltern, Geschwister oder Nachbarn
ein Kind auf dem Schulweg begleiten, kommt damit eine ganz besondere
Fürsorge zum Ausdruck. "Die im Kanton Luzern bereits eingeführten
Blockzeiten kommen solchen Begleit-Ritualen entgegen", betont der
Bildungsdirektor. Angesprochen auf die vermehrt jüngeren
Kindergarten-Kinder, die teilweise schon mit 4 Jahren unterwegs sind,
erklärt Schwingruber, dass der frühere Kindergarteneintritt die Frage
der Schulwegsicherheit akzentuiere, "aber sich dadurch keine
grundsätzlich neuen Probleme stellen." Zudem gäbe es schon
entsprechende Erfahrungen in einer ganzen Reihe von Kantonen, in
welchen der zweijährige Kindergarten schon heute den Normalfall
darstelle.
Stufengerechte Verkehrsinstruktion
Dies bestätigt Brigitte Buhmann, Direktorin der bfu. "Von grosser
Bedeutung für Kinder generell - unabhängig vom Alter und ob sie auf
dem Schulweg sind oder nicht - ist auch die sichere Ausgestaltung der
Verkehrsinfrastruktur durch Fusswegnetzplanung, Tempo 30-Zonen in
Quartieren, Schutzinseln und Lichtsignalanlagen." Und: "Dass nun auch
vermehrt jüngere Kinder unterwegs sind, soll Anlass bieten, mehr für
die Verkehrssicherheit und die Schulwegsicherung zu tun". Die bfu ist
daher seit Jahren mit verschiedenen Kampagnen und Aktionen auch im
Kanton Luzern präsent - in enger Zusammenarbeit mit den
Verkehrsinstruktoren der Kantonspolizei. Deren Chef, Beat Grüter,
appelliert auch an die frühe und ständige Vorbildfunktion der
Erwachsenen. Die Polizei leiste ihren Beitrag mit Schwerpunkt- und
andern Präventionsaktionen, durch Instruktion auf den verschiedenen
Schulstufen, an Eltern- und Informationsabenden, durch die Ausbildung
von Schülerlotsen und durch eine möglichst breite Präsenz in
Schulrandzeiten.
Besonderes Augenmerk wird auf den Verkehrsinstruktions-Unterricht
auf der Kindergartenstufe gelegt. Dort werden laut Grüter die Kinder
ihrer Entwicklung und ihrem Können gemäss unterrichtet. "Wo es
entwicklungsbedingt beim Üben mit dem Verkehrsinstruktor noch nicht
klappt, werden die Eltern via Kindergartenlehrperson informiert. Dann
nimmt das Kind erst im zweiten Kindergartenjahr am praktischen
Unterricht teil", erläutert der Verkehrsinstruktions-Chef. Dass damit
die Ausbildung zum sicheren Verhalten im Strassenverkehr nicht
abgeschlossen ist, ist laut Grüter klar: "Die Verkehrsinstruktion ist
ein wichtiger Input an Wissen, muss aber in den höheren Klassen
fortgesetzt und auch mit Hilfe der Eltern vertieft werden."
Zumutbarkeit des Schulweges im Volksschulbildungsgesetz verankert
Ist der Schulweg "unzumutbar", weil er zu lang oder zu gefährlich
ist, haben die Wohngemeinden auf ihre Kosten entsprechende Massnahmen
zu treffen - zum Beispiel gefährliche Strassenabschnitte durch
verkehrsberuhigende Eingriffe zu entschärfen; finanzielle
Unterstützung von Transporten durch die Eltern über weite Wegstrecken
oder Schulbus-Transporte. Die Kosten der Gemeinden werden mit der
Revision des Volksschulbildungsgesetzes das nächste Woche im Luzerner
Kantonsrat in zweiter Lesung beraten wird, neuerdings durch die
Pro-Kopf-Beiträge des Kantons finanziell mitgetragen.
Das Bildungs- und Kulturdepartement wird die Schulen bei der
Umsetzung des revidierten Volksschulbildungsgesetzes in Sachen
Schulweg, Kindergarteneintritt und Tagesstrukturen mit
Informationsveranstaltungen und Orientierungshilfen unterstützen.

Kontakt:

Regierungsrat Dr. Anton Schwingruber, Bildungs- und Kulturdirektor
Tel.: +41/41/228'52'03
E-Mail: anton.schwingruber@lu.ch

Dr. Brigitte Buhmann, Direktorin bfu,
Tel.: +41/31/90'22'22 (Zentrale)
Fax: +41/31/390'22'30
E-Mail: b.buhmann@bfu.ch / www.bfu.ch

Beat Grüter, Chef Verkehrsinstruktion Kapo Luzern
Tel.: +41/41/925'28'60
E-Mail: beat.grueter@lu.ch

Staatskanzlei Luzern
Tel.: +41/41/228'60'00
E-Mail: www.bfu.ch / www.kapo.lu.ch

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