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Individuelle Prämienverbilligung 2008: Prozentsatz bleibt unverändert

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat beschlossen, den Prozentsatz
für die allgemeine Prämienverbilligung unverändert bei 14,5 Prozent
des steuerbaren Einkommens zuzüglich 10 Prozent des steuerbaren
Vermögens zu belassen. Die besondere Verbilligung der Prämien von
Kindern und jungen Erwachsenen wird neu nur noch gewährt, wenn das
steuerbare Einkommen nicht höher als 100'000 Franken ist.
Seit dem 1. Januar 2007 werden die Prämien von Kindern und jungen
Erwachsenen bis 25 Jahren zu 50 Prozent verbilligt. Dabei wurde im
ersten Jahr auf das Festlegen einer Einkommensgrenze verzichtet, weil
man ein familienpolitisches Zeichen setzen wollte. Man war aber von
Anfang an entschlossen, die Auswirkungen der neuen Bestimmungen genau
zu beobachten. Nun hat sich erwiesen, dass bedeutend mehr Personen
aller Einkommensklassen ihren Anspruch geltend machten als
ursprünglich angenommen. Dies, und die neue Bestimmung, wonach bei
verspätet eingereichten Gesuchen noch eine anteilmässige
Prämienverbilligung für die verbleibenden Monate erfolgt, hat dazu
geführt, dass mehr Geld als im Vorjahr ausbezahlt wurde. Das Budget
für die Prämienverbilligung wird um rund 5 Prozent oder 8 Millionen
Franken überschritten. In diesem Jahr bezahlt der Bund daran zum
letzten Mal einen Anteil von rund 78 Prozent oder 6,2 Millionen
Franken. Ab dem nächsten Jahr wird der Bundesbeitrag unabhängig vom
Gesamtaufwand für die Prämienver billigung wesentlich tiefer
ausfallen.
Auf Grund dieser Entwicklung hat der Regierungsrat das geltende
System überprüft mit dem Ziel einer sozialverträglicheren Verteilung
des vom Parlament bewilligten Kredits von 153,55 Millionen Franken.
Das Ziel wird erreicht, wenn für die besondere Verbilligung der
Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen eine Einkommensgrenze
festgelegt wird. Eine gleichzeitige Senkung des Prozentsatzes ist im
Rahmen des Kredits nicht möglich, aber immerhin kann er dank der
neuen Einkommensgrenze unverändert beibehalten werden.
Bezugsberechtigung
Bezugsberechtigt für Prämienverbilligungsbeiträge sind
grundsätzlich Personen, die am 1. Januar 2008 ihren Wohnsitz im
Kanton Luzern haben und bei denen die Kosten für die Prämien der
obligatorischen Krankenversicherung höher sind als 14,5 Prozent des
steuerbaren Einkommens zuzüglich 10 Prozent des steuerbaren Vermögens
sowie Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahre, sofern das
massgebende Einkommen nicht höher als 100'000 Franken ist. Der
Anspruch auf Prämienverbilligung ist mit dem offiziellen Formular bei
der Wohnsitzgemeinde bis spätestens 30. April 2008 einzureichen. Das
dafür geltende Formular wird kurz vor Neujahr allen Personen
zugestellt, die sich in den letzten zwei Jahren angemeldet haben. Im
Übrigen kann das Anmeldeformular ab Januar 2008 bei der
AHV-Zweigstelle des Wohnortes bestellt oder im Internet unter
www.ahvluzern.ch abgerufen werden.

Kontakt:

Markus Dürr
Regierungsrat, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements
Tel.: +41/41/228'60'81
E-Mail: markus.duerr@lu.ch

Daniel Wicki
Leiter Abt. Gesundheitswesen und Soziales
Tel.: +41/41/228'60'80
E-Mail: daniel.wicki@lu.ch

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