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Luzerner Regierung ist gegen ein Verbot von Hunderassen

Luzern (ots)

Der Luzerner Regierungsrat hat an seiner heutigen
Sitzung den Vorschlag der nationalrätlichen Kommission für
Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) für eine schweizerische
Hundegesetzgebung behandelt. In seiner Stellungnahme begrüsst er
eine einheitliche Regelung für die ganze Schweiz. Klar jedoch lehnt
er es ab, die Hunde anhand ihrer Rasse in drei Gefahrenkategorien
einzuteilen und die sogenannten “Kampfhunderassen” zu verbieten.
Dagegen sprechen fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse und
langjährige Erfahrung. Es ist nicht möglich, besonders häufige und
besonders schwere Bissverletzungen bestimmten Hunderassen zuzuordnen.
Beispielsweise gelten Schäferhunde, die in jeder Beissstatistik
zuoberst auftauchen, nirgends als Kampfhunde.
Nebst wissenschaftlichen sprechen auch praktische Gründe gegen die
vorgeschlagene Regelung. So ist vorgesehen, bei der Kennzeichnung der
Hundewelpen im Alter von acht Wochen die Rasse und somit die
Gefahrenkategorie zu bestimmen. Das ist in diesem Alter oft
unmöglich. Zudem würde die vorgeschlagene Kategorie “möglicherweise
gefährliche Hunde” vor allem zu Beginn der neuen Regelung einen
unermesslichen administrativen Aufwand verursachen. In diese
Kategorie fallen über die Hälfte aller Hunde, welche von den
Vollzugsbehörden zu prüfen wären, samt den Fähigkeiten ihrer Halter
und der Qualität ihrer Unterkunft! Dies würde vorübergehend
mindestens das Zehnfache des heute vorhandenen Personals erfordern.
Und schliesslich gäbe die ausgestellte Bewilligung lediglich eine
Scheinsicherheit, die nicht zuverlässig vor einem Beissvorfall
schützt.
Die Luzerner Regierung ist der Meinung, dass die im letzten Jahr
revidierte Hundegesetzgebung des Kantons Luzern zweckmässig und für
die ganze Schweiz vorbildlich ist. Darin erhält das Kantonale
Veterinäramt die Kompetenz, wirksame Massnahmen gegen bissige und
auffällig aggressive Hunde zu verfügen, bis hin zur schon mehrmals
verfügten Einschläferung. Durch die bestehende gesamtschweizerische
Meldepflicht für auffällig aggressive Hunde und erhebliche
Bissverletzungen bei Menschen und Tieren besteht Gewähr, dass
gefährliche Hunde auch tatsächlich erkannt werden. Weiter sieht das
Kantonale Hundegesetz die Möglichkeit einer Ausbildungspflicht für
Hunde, Halterinnen und Halter vor.
Der Regierungsrat befürwortet weiter die im Rahmen einer Änderung
des Obligationenrechts vom Eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartement (EJPD) vorgeschlagene Verschärfung der
Gefährdungshaftung und ein Haftpflichtversicherungsobligatorium für
Hundehalterinnen und Hundehalter.

Kontakt:

Regierungsrat Dr. Markus Dürr, Vorsteher des Gesundheits- und
Sozialdepartements
Auskunft erteilen:
Tel.: +41/41/228'60'81

Kantonstierarzt Dr. med. vet. Josef Stirnimann
Tel.: +41/41/228'61'31

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