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Dienststelle Wirtschaft und Arbeit an neuem Standort

Luzern (ots)

Ab dem 9. November 2006 befinden sich mit Ausnahme
der fünf Regionalen Arbeitsvermittlungszentren und dem
Dienstleistungszentrum für arbeitsmarktliche Angebote sämtliche
Organisationseinheiten der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira)
an der Bürgenstrasse 12 in Luzern. Die Konzentration an einem
Standort erlaubt eine bestmögliche Umsetzung des umfangreichen
Auftrags.
An den neuen Standort ziehen die Leitung der Dienststelle wira und
der Abteilung Arbeitsmarkt sowie die Supportdienste und die
Arbeitslosenkasse, die ihr Domizil am Hallwilerweg 5 in Luzern
hatten. Ebenfalls an die Bürgenstrasse 12 in Luzern zügelt die
Abteilung Industrie- und Gewerbeaufsicht, die ihre Büros bislang am
Bundesplatz 14 in Luzern hatte. Die fünf Regionalen
Arbeitsvermittlungszentren und das Dienstleistungszentrum für
arbeitsmarktliche Angebote behalten ihre kundennahen Standorte bei.
Hotline für dringende Fälle
Der Umzug der Dienststelle beginnt am 4. November 2006 und dauert
bis und mit dem 8. November 2006. Vom 6. November bis und mit dem 8.
November bleiben deshalb die Schalter der Dienststelle Wirtschaft und
Arbeit und der Arbeitslosenkasse geschlossen. Während des Umzugs
steht in dringenden Fällen eine Hotline (041/228'63'47 bzw.
041/228'67'85) zur Verfügung. Nach dem Umzug sind die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle Wirtschaft und
Arbeit telefonisch weiterhin über die bisherigen Nummern erreichbar.
Umfangreicher Auftrag
Die Dienststelle vollzieht im Kanton Luzern zahlreiche
eidgenössische und kantonale Gesetze in den Bereichen Arbeitsrecht,
Arbeitslosenversicherung, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz,
im Bereich der Personenfreizügigkeit oder als Bewilligungsstelle für
private Stellenvermittler. So berät die Abteilung Industrie- und
Gewerbeaufsicht Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Bereich der
Arbeitsbedingungen und ist besorgt für die Umsetzung der
entsprechenden gesetzlichen Vorgaben in den Betrieben. Bei Bau- und
Umbauvorhaben berät sie Bauherren und Planer. Sie erteilt
Bewilligungen für ausserordentliche Arbeitzeiten und bearbeitet im
Rahmen der flankierenden Massnahmen u.a. Meldungen ausländischer
Arbeitskräfte und kontrolliert solche Einsätze vor Ort.
Die Arbeitslosenkasse klärt bei Arbeitslosigkeit den Anspruch auf
Taggeldleistungen ab und zahlt monatlich diese Leistungen aus. Sie
leistet zudem Versicherungsbeiträge bei Arbeitsausfällen, die auf
Kurzarbeit oder Schlechtwetter zurückzuführen sind und zahlt
Insolvenzentschädigung bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.
Das Team Recht stellt die Rechtsberatung für die ganze
Dienststelle sicher, erteilt Bewilligungen für die private
Arbeitsvermittlung, den Personalverleih, für die Kurzarbeits- und
Schlechtwetterentschädigung. Weiter prüft es in Zweifelsfällen
einzelne Anspruchsvoraussetzungen der Arbeitslosenentschädigung,
insbesondere die Vermittlungsfähigkeit.
Für Hans Hofstetter, Leiter der Dienststelle wira bringt die
Zusammenlegung der Organisationseinheiten an der Bürgenstrasse eine
klare Verbesserung der Arbeitsabläufe: "Wir können ab dem 9. November
2006 unsere Betriebsprozesse noch effizienter und auch sicherer
gestalten, was sich wiederum positiv auf den Kundenservice auswirken
wird."

Kontakt:

Hans Hofstetter
Leiter Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira)
Tel. +41/41/228'61'71

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