Tous Actualités
Suivre
Abonner Staatskanzlei Luzern

Staatskanzlei Luzern

Planungsbericht über die Energiepolitik des Kantons Luzern geht in die Vernehmlassung

Luzern (ots)

Bevor der Regierungsrat dem Grossen Rat den
Planungsbericht über die künftige Energiepolitik des Kantons Luzern
unterbreitet, findet vom 21. Dezember 2005 bis 21. März 2006 eine
öffentliche Vernehmlassung statt. Wesentliche Inhalte des Berichts
sind die langfristige Vision, die mittelfristigen Ziele sowie das
Handlungsprogramm für die nächsten Jahre. Gebäude, Holzenergie,
Biogas sowie Information bilden die vier Schwerpunkte der kantonalen
Energiepolitik.
Sieben Massnahmenpakete
Der Kanton will die mittelfristigen Ziele durch Förderung
innovativer Technologien, baurechtliche Anreize, Modifikation von
Vorschriften, Baumassnahmen mit Vorbildcharakter sowie durch
adressatengerechte Information erreichen. Die prioritären Massnahmen
lassen sich sieben Paketen zuordnen: Förderprogramm für
Erneuerungsmassnahmen an Gebäuden; Anpassung der
Wärmedämmvorschriften und Begrenzung des Anteils nicht erneuerbarer
Energien bei Neubauten; Baumassnahmen an kantonseigenen Gebäuden;
Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien in Demonstrationsanlagen;
erhöhte Ausnutzung für energetisch vorbildliche Bauten; Steuerrabatte
für effiziente und gasbetriebene Fahrzeuge; Information, Beratung,
Aus- und Weiterbildung. Zur Umsetzung dieser Massnahmen sucht der
Kanton eine enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden, anderen Kantonen,
dem Bundesamt für Energie, mit Wirtschaftsunternehmen und Verbänden,
mit Fachhochschulen und privaten Investoren.
Ziele für das Jahr 2015
Für die nächsten zehn Jahre setzt sich der Kanton Luzern Ziele zur
Verbesserung der Energieeffizienz und zur Gewinnung erneuerbarer
Energien. Konkret soll der Verbrauch an fossilen Energien für
Gebäude, Anlagen und Prozesse bis ins Jahr 2015 um 15 Prozent
reduziert werden. Allen Zielen dient das Jahr 2000 als Basis.
Im gleichen Zeitraum soll der Verbrauch von fossilen Treibstoffen
im Verkehr um 5 Prozent abnehmen. Beim Elektrizitätsverbrauch strebt
der Kanton eine Stabilisierung auf dem Niveau des Jahres 2000 an. 3
Prozent des Wärmebedarfes und 1 Prozent des Strombedarfes sollen
zusätzlich aus erneuerbaren Quellen stammen (ohne die heutigen
Anteile der Wasserkraft). Die kantonalen Zielsetzungen leiten sich ab
aus der nationalen Energiepolitik. Der Kanton will damit einen
Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen leisten.
2000 Watt als Vision
Die kantonale Energiepolitik orientiert sich an der langfristigen
Vision (Zeitraum 2050 bis 2080) der 2000-Watt-Gesellschaft. Diese
2'000 Watt entsprechen einem jährlichem Verbrauch von 17'500
Kilowattstunden (dies entspricht etwa 1'750 Liter Heizöl) pro Kopf
der Bevölkerung. Soviel beträgt das weltweite Mittel im
Energieverbrauch; in der Schweiz sind es zweieinhalbmal mehr, rund
5'000 Watt. Die visionäre Zielmarke ermöglicht langfristig eine
nachhaltige Energieversorgung.
Wirtschaftliche Impulse
Der Regierungsrat erhofft sich von den geplanten Massnahmen
vielfältige Auswirkungen in Gesellschaft und Wirtschaft. Denn die
Verbesserung der Energieeffizienz und die verstärkte Nutzung
erneuerbarer Energien erzeugen wirtschaftliche Impulse in der
Industrie, bei den Dienstleistungen und im Gewerbe sowie in der
Forst- und Landwirtschaft des Kantons Luzern. Dieser Effekt
ermöglicht eine nachhaltige Energieversorgung ? ohne Einbussen im
Wohlstand und in der Sicherheit.
Hinweis: 
Der Planungsbericht sowie alle weiteren für die Vernehmlassung
wichtigen Dokumente sind online zu beziehen unter 
www.umwelt-luzern.ch/medien/memi_energie05-2
Kontakt
Rudolf Baumann-Hauser, Fachleiter Energie
Dienststelle Umwelt und Energie 
Tel.: +41/41/228'60'75
E-Mail:   rudolf.baumann@lu.ch

Plus de actualités: Staatskanzlei Luzern
Plus de actualités: Staatskanzlei Luzern
  • 21.12.2005 – 08:46

    Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes geht in die Vernehmlassung

    Luzern (ots) - Der Regierungsrat hat den Entwurf für die Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes (PVG) in die Vernehmlassung gegeben. Betroffen ist in einzelnen Punkten auch das kantonale Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). Eine Änderung des PVG wurde erforderlich, nachdem das KVG neu verlangt, dass die Kantone für ...

  • 20.12.2005 – 15:30

    Einführung der "Chip-Pflicht" für Hunde im Kanton Luzern

    Luzern (ots) - Am 1. Januar 2006 treten die neuen Bestimmungen des Bundes über die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden in Kraft. Zentrale Punkte der neuen Regelung sind die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Hunde mit einem Mikrochip und die Registrierung der bei der Kennzeichnung der Hunde erhobenen Daten in einer Datenbank. Um die Umsetzung der Vorgaben des Bundes auf das neue Jahr sicherzustellen, ...

  • 19.12.2005 – 11:21

    Der Regierungsrat leitet dem Parlament den Entwurf einer neuen Kantonsverfassung zu

    Luzern (ots) - Der Regierungsrat des Kantons Luzern legt dem Grossen Rat mit der Botschaft B 123 einen Verfassungsentwurf vor, der mit seinen 85 Paragraphen ein übersichtliches Grundgesetz des Kantons Luzern bildet. Der Entwurf enthält im Vergleich zur geltenden Staatsverfassung aus dem Jahr 1875 sowohl inhaltliche Neuerungen und formelle Änderungen, als auch ...