Tous Actualités
Suivre
Abonner Staatskanzlei Luzern

Staatskanzlei Luzern

Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes geht in die Vernehmlassung

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat den Entwurf für die Änderung
des Prämienverbilligungsgesetzes (PVG) in die Vernehmlassung gegeben.
Betroffen ist in einzelnen Punkten auch das kantonale
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung
(KVG).
Eine Änderung des PVG wurde erforderlich, nachdem das KVG neu
verlangt, dass die Kantone für untere und mittlere Einkommen die
Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung um
mindestens 50 Prozent verbilligen. Das revidierte KVG beinhaltet auch
neue Regelungen über Nichtbezahlung von Prämien und
Kostenbeteiligungen, welche in die kantonale Gesetzgebung überführt
werden müssen. Neuerungen sind auch vorgesehen bei der Überprüfung
der Anspruchsvoraussetzungen für die Prämienverbilligung,
insbesondere wenn die versicherte Person beantragt, dass die
aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnisse berücksichtigt
werden.
Darüber hinaus wird eine Änderung bei den Fristen zur Einreichung
eines Gesuchs um Prämienverbilligung vorgeschlagen. Künftig soll es
nur einen Eingabetermin geben. Wird das Gesuch nach Ablauf dieser
Frist eingereicht, sollen nur diejenigen Prämien verbilligt werden,
die nach der Gesuchstellung fällig werden.
Weitere Neuerungen dienen einem effizienteren Arbeitsablauf bei
der Gesuchsbearbeitung und der Optimierung der
Drittauszahlungsmöglichkeiten.
Da einzelne Neuerungen auf Grund des KVG bereits auf den 1. Januar
2007 in Kraft treten müssen, konnte nur eine kurze
Vernehmlassungsfrist bis zum 6. Februar 2006 gewährt werden.

Kontakt:

Daniel Wicki
Leiter der Abteilung Gesundheitswesen und Soziales, Gesundheits- und
Sozialdepartement
Auskunft (ab 15.30 Uhr)
Tel. +41/(0)41/228'60'80

Rolf Frick
Leiter Rechtsdienst
Gesundheits- und Sozialdepartement
Tel. +41/(0)41/228'60'87

Plus de actualités: Staatskanzlei Luzern
Plus de actualités: Staatskanzlei Luzern
  • 20.12.2005 – 15:30

    Einführung der "Chip-Pflicht" für Hunde im Kanton Luzern

    Luzern (ots) - Am 1. Januar 2006 treten die neuen Bestimmungen des Bundes über die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden in Kraft. Zentrale Punkte der neuen Regelung sind die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Hunde mit einem Mikrochip und die Registrierung der bei der Kennzeichnung der Hunde erhobenen Daten in einer Datenbank. Um die Umsetzung der Vorgaben des Bundes auf das neue Jahr sicherzustellen, ...

  • 19.12.2005 – 11:21

    Der Regierungsrat leitet dem Parlament den Entwurf einer neuen Kantonsverfassung zu

    Luzern (ots) - Der Regierungsrat des Kantons Luzern legt dem Grossen Rat mit der Botschaft B 123 einen Verfassungsentwurf vor, der mit seinen 85 Paragraphen ein übersichtliches Grundgesetz des Kantons Luzern bildet. Der Entwurf enthält im Vergleich zur geltenden Staatsverfassung aus dem Jahr 1875 sowohl inhaltliche Neuerungen und formelle Änderungen, als auch ...

  • 19.12.2005 – 08:40

    Erstmals gibt es einen Bericht über die Gesundheit im Kanton Luzern

    Luzern (ots) - Das Gesundheits- und Sozialdepartement hat erstmals eine koordinierte Auswertung der Schweizerischen Gesundheitsbefragung für den Kanton Luzern herausgegeben. Darin werden für verschiedene Bevölkerungsgruppen Gesundheitsprobleme identifiziert, gesundheitsförderndes und -schädigendes Verhalten aufgezeigt, Belastungen im Wohn- und Arbeitsumfeld ...