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Handbuch Rechnungswesen für Luzerner Gemeinden

Luzern (ots)

Seit 1. Januar 2005 ist das neue Gemeindegesetz in
Kraft und ein Jahr später liegt nun das Handbuch für das
Rechnungswesen vor. Bis 2009 sind die Gemeinden aufgefordert, die
Kostenrechnung einzuführen; die ersten Gemeinden beginnen mit der
Vorbereitung der Umstellung bereits im Jahr 2006. Unterstützung
erhalten sie durch die Konferenz der Regierungsstatthalter.
Das neue Handbuch für das Rechnungswesen umfasst über 270 Seiten
und es enthält alle Grundlagen, damit in den Gemeinden das
Rechnungswesen gemäss Gemeindegesetz (GG) umgesetzt werden kann. Im
Jahr 2010 werden sämtliche Gemeinden erstmals die effektiven Kosten
ihrer Dienstleistungen ausweisen.
Kostenausweis - eine Herausforderung
Die wesentlichste Veränderung und die grosse Herausforderung für
die Gemeinden ist der Kostenausweis. Neu haben die Gemeinden drei
Möglichkeiten für ihre Budgetlegung: nach dem Harmonisierten
Rechnungsmodell (HRM); nach Modell Kostenrechnung (KORE) und als
Globalbudget nach den Grundsätzen der Wirkungsorientieren Verwaltung
(WOV). Unabhängig von der gewählten Form müssen alle Gemeinden die
Vollkosten ausweisen. Herausgefordert sind die Gemeinden aber auch
dadurch, den Bürgerinnen und Bürgern die Veränderung von der
bisherigen Rechnungsablage mit HRM-Nummern zum neuen Modell (z.B.
Kostenrechnung oder Globalbudget) verständlich zu machen. Das neue GG
verlangt, dass die Vollkosten den Bürgerinnen und Bürgern bekannt zu
geben sind.
Vergleiche werden möglich
Die Umstellung für die Gemeinden ist gross. Es stellt sich die
Frage nach dem Warum dieses Aufwands. Mit dem neuen
Finanzhaushaltsgesetz wollte der Grosse Rat mehr Kostentransparenz
und Vergleichbarkeit schaffen; ein anderes Ziel ist die Steuerung mit
Normkosten. Diese Vorgaben können nur dann erreicht werden, wenn alle
Gemeinden nach den gleichen Grundlagen und den gleichen Rastern
arbeiten. Dank der Kostenrechnung ist in Zukunft bekannt, welche
Kosten zwischen Kanton und Gemeinden, aber auch unter den Gemeinden,
verrechnet werden müssen; auch wird eine genaue und transparente
Berechnung von Gebühren möglich.
Der Kanton hat die Aufsicht
Die Erarbeitung des Handbuchs hat das Finanzdepartement an die
Konferenz der Regierungsstatthalter delegiert. Denn der Kanton hat
auch mit dem neuen GG die allgemeine Aufsicht; dazu gehört auch die
Aufsicht über das Rechnungswesen. Wie diese Aufsicht aussehen soll,
hat der Grosse Rat im Gemeindegesetz detailliert festgelegt. War die
Aufsicht des Kantons im Finanzbereich bis heute eher rückblickend,
ist sie neu vorausschauend. Es wird auf die Entwicklung einer
Gemeinde geschaut. Aus diesem Grund sind die Gemeinden durch das neue
GG zusätzlich aufgefordert, ihre Führungsstruktur im Sinne eines
Controllings aufzubauen. Daraus ergeben sich auch Messgrössen für die
Aufsicht des Kantons.
Ein Nachschlagewerk
Das neue Handbuch Rechnungswesen für Luzerner Gemeinden ist ein
Nachschlagewerk. Die vier Kapitel gliedern sich in einen allgemeinen
Teil mit Informationen für alle Gemeinden; der 2. Teil ist dem
überarbeiteten HRM gewidmet; Teil 3 ist für diejenigen Gemeinden
gedacht, die das Modell der Kostenrechnung (KORE) einführen; in Teil
4 ist die Wirkungsorientierte Verwaltung (WOV) thematisiert und ist
für Gemeinden vorgesehen, die das Globalbudget einführen möchten.
Über Internet abrufbar
Neu ist das Handbuch über die Internetadresse www.rsth.lu.ch
erhältlich. Da das Rechnungswesen etwas Dynamisches ist, wird es
immer wieder Nachträge geben. Diese Nachführung ist via Internet am
schnellsten gewährleistet. Das Internet bringt aber auch den Vorteil,
dass Arbeitsformulare den Gemeinden auf einfache Art und Weise zur
Verfügung gestellt werden können.

Kontakt:

Staatskanzlei des Kantons Luzern
Zentraler Informationsdienst
Tel. +41/41/228'6000
E-Mail: infokanton@lu.ch

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