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Tripartite Kommission Arbeitsmarkt: Arbeitsbedingungen werden nicht unterlaufen

Luzern (ots)

Der freie Personenverkehr führte im Kanton Luzern
nicht zu einem systematischen Unterlaufen der Arbeitsbedingungen oder
der ortsüblichen Löhne. Zu diesem Schluss kommt die tripartite
Kommission Arbeitsmarkt (TKA) in ihrem ersten Tätigkeitsbericht nach
einem halben Jahr. Eine schlüssige Beurteilung der Auswirkungen des
freien Personenverkehrs auf den Arbeitsmarkt bzw. die
Arbeitsbedingungen erachtet sie jedoch als noch zu früh.
In der Berichtsperiode sind von 342 Firmen total 1519
Personenmeldungen eingegangen und weiterverarbeitet worden. Davon
wurden 42 unter anderem wegen Überschreitung der 90 Einsatztage,
fehlender Aufenthaltsregelung im Entsendestaat oder nicht unter das
Freizügigkeitsabkommen fallender Dienstleistungen abgelehnt. Als
Branche ist das Baunebengewerbe am stärksten vertreten, bei den
Nationalitäten steht Deutschland (56%) mit Abstand an der Spitze.
Im Zuständigkeitsbereich der TKA bzw. des Kantons wurden 61
Kontrollen durchgeführt. Verstösse oder Missbräuche im Sinne des
Entsendegesetzes wurden keine festgestellt, so dass keine Sanktionen
verfügt werden mussten. Hingegen bedurfte es einiger Abmahnungen
wegen Verletzung arbeitsgesetzlicher Bestimmungen, so wegen fehlender
Aufzeichnungen der Einsatz- und Arbeitszeiten oder Überschreiten der
Höchstarbeitszeiten.
Im Rahmen des Abkommens über den freien Personenverkehr fiel am 1.
Juni 2004 der Inländervorrang gegenüber Angehörigen der EU-EFTA
Staaten dahin. Gleichzeitig traten die flankierenden Massnahmen in
Kraft, die verhindern sollen, dass es auf dem schweizerischen
Arbeitsmarkt zu Sozial- und Lohndumping kommt. Ungerecht-fertigte
Wettbewerbsvorteile ausländischer Konkurrenten sollen verhindert
werden. Für die Umsetzung dieser Massnahmen sieht das Entsendegesetz
unter anderem vor, dass jeder Kanton eine aus Arbeitgeber-,
Arbeitnehmer- und Staatsvertretern bestehende tripartite Kommission
einsetzt sowie eine Melde- und Kontrollstelle einrichtet.
Die tripartite Kommission beobachtet den Arbeitsmarkt. Stellt sie
Missbräuche fest, so kann sie Normalarbeitsverträge mit Mindestlöhnen
oder die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen
beantragen. Die paritätischen Kommissionen kontrollieren, ob die
ausländischen Firmen die allgemein verbindlich erklärten
Gesamtarbeitsverträge einhalten.
Die vom Regierungsrat gewählte TKA setzt sich aus sechs von den
Sozialpartnern nominierten Personen sowie drei Vertretern der
kantonalen Verwaltung zusammen. Sie wird von Josef Lindegger, Kriens,
präsidiert.
Die für den Vollzug ebenfalls wichtige Melde- und Kontrollstelle
sowie das Sekretariat der TKA sind organisatorisch der Abteilung
Industrie- und Gewerbeaufsicht der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit
im Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement angegliedert.

Kontakt:

www.kigh.lu.ch

Staatskanzlei des Kantons Luzern
Zentraler Informationsdienst
Tel. +41/41/228'6000
E-Mail: infokanton@lu.ch

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