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Luzerner Regierung will Bundesverantwortung für grosses Bahnnetz

Luzern (ots)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern begrüsst in
seinem Vernehmlassungsschreiben zur Bahnreform 2 grundsätzlich die
Reformschritte des Bundes, einzig bei der Frage der Aufteilung des
Schienennetzes vertritt er gegenüber den Lösungsvorschlägen des
Bundes eine andere Meinung. Er lehnt die Idee des Bundes, wonach
dieser künftig noch für ein kleines Grundnetz die volle Verantwortung
für die Infrastruktur und den Unterhalt tragen will, ab. Damit würde
ein grosser Teil des Schienennetzes - so auch im Kanton Luzern -
unter dem Begriff "Ergänzungsnetz" in die alleinige Zuständigkeit der
Kantone übertragen. Den Alternativvorschlag des Bundes für ein
grosses Grundnetz in der alleinigen Zuständigkeit des Bundes und für
ein kleines Ergänzungsnetz in der alleinigen Zuständigkeit der
Kantone kann der Regierungsrat des Kantons nur unterstützen, wenn
auch die Seetalbahnlinie von Luzern bis Lenzburg dem grossen
Grundnetz zugeteilt wird. Wenn es nach den Vorschlägen des Bundes
ginge, wäre die Seetalbahnlinie in allen Fällen Bestandteil des
Ergänzungsnetzes. Für den Regierungsrat ist die Reduktion der
Schnittstellen bei der Netzaufteilung zentral. Bei einem grossen
Grundnetz kann dieses Ziel eher erreicht werden. Der Regierungsrat
verlangt zudem in seiner Stellungnahme, dass Finanzierungsmodelle des
Bundes künftig auch für Strecken des Ergänzungsnetzes, insbesondere
in Agglomerationen, möglich sein müssen.
Im Weiteren unterstützt der Regierungsrat einen qualifizierten
Sicherheitsdienst für alle Verkehrsmittel, wenn sich auch der Bund an
den Kosten beteiligt. Eine Bewaffnung des Sicherheitspersonals im
öffentlichen Verkehr mit Schusswaffen lehnt der Regierungsrat ab.
Nicht zuletzt auf Anregung des Kantons Luzern will der Bund mit
der Bahnreform 2 für Ausschreibungen im öffentlichen Verkehr mehr
Rechtssicherheit schaffen. Künftig sollen Ausschreibungen
grundsätzlich nur noch bei Ablauf der Konzession durchgeführt werden.
Ausnahmen sollen allerdings möglich bleiben, wenn eine Konzession
durch Angebotsveränderungen vor deren Ablauf hinfällig wird oder wenn
eine Konzessionsverletzung zum Entzug der Konzession führt. Es
besteht aber nicht die Absicht, die Konzessionsdauern den
Lebensdauern der Betriebsmittel anzugleichen, weil damit selbst ein
moderater Ausschreibungswettbewerb behindert würde, wie der Bund in
seiner Vernehmlassungsunterlage dazu ausführt. Hingegen kann ein
neuer Betreiber verpflichtet werden, Betriebsmittel zu übernehmen.
Insgesamt 30 Fragen hatte der Regierungsrat in der Vernehmlassung
des Bundes zur Bahnreform zu beantworten. In seiner Antwort zuhanden
des Bundes, die sich weitgehend an die Vernehmlassung der
Schweizerischen Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen
Verkehrs (KöV) anlehnt, unterstützt der Regierungsrat die
wesentlichen Ziele der Bahnreform 2, nämlich die Neuordnung und
Harmonisierung der Finanzierung, die gesetzliche Gleichstellung aller
Transportunternehmen und die Einführung diesbezüglicher Instrumente,
sowie die Schaffung der Voraussetzungen für weitere
Liberalisierungen. Er erachtet die vorgesehenen Schritte als
notwendig. Dabei stehen die Sicherheit über die finanziellen
Konsequenzen und die Transparenz der Transfer- und
Kompensationszahlungen für den Regierungsrat im Vordergrund.

Kontakt:

Regierungsrat Max Pfister
Vorsteher Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Tel. +41/41/228'50'50

Walter Niklaus
Abteilungsleiter öffentlicher Verkehr
Verkehr und Infrastruktur
Tel. +41/41/318'11'41

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