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Grossrätliche Kommission befürwortet Sanierung der Pensionskasse

Luzern (ots)

Die Kommission Gesundheit, Arbeit und Soziale
Sicherheit GASK des Grossen Rates befürwortet die Änderung der
Verordnung über die Luzerner Pensionskasse LUPK. Die Kommission unter
dem Vorsitz von Ruth Fuchs-Scheuber (FDP, Schwarzenberg) stimmt dem
Sanierungsvorschlag gemäss Botschaft des Regierungsrates zu. Mit
verschiedenen Massnahmen soll der zur Zeit ungenügende und gesetzlich
sanierungspflichtige Deckungsgrad der Luzerner Pensionskasse
verbessert werden. Damit sollen die Leistungen der LUPK sowohl für
die Versicherten wie für die Rentnerinnen und Rentner langfristig
gesichert, aber auch der LUPK eine zeitgemässe Anlagestrategie
ermöglicht werden.
Der Lösungsvorschlag des Regierungsrates sieht einen
Sanierungsbeitrag des Kantons von insgesamt 50 Millionen Franken vor
sowie befristete verminderte Verzinsungssätze für die Altersguthaben
der Versicherten und schliesslich den befristeten Verzicht auf den
Teuerungsausgleich für die Rentnerinnen und Rentner. Eine Minderheit
der Kommission ist mit diesem Vorschlag nicht einverstanden. Sie
beanstandet, dass Versicherte wie Rentnerinnen und Rentner einen
gegenüber dem Beitrag des Arbeitgebers ungleich höheren Beitrag an
die Sanierung der LUPK leisten müssten. Bedenken anderer Art äusserte
eine weitere Minderheit von Kommissionmitgliedern, die - wie ein
Mitbericht der Planungs- und Finanzkommission anregte - eine
Reduktion des Beitrags des Kantons Luzern (Arbeitgeberbeitrag)
erwogen.
An der gleichen Sitzung beriet die GASK die Änderung des Gesetzes
über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Sie empfiehlt die Botschaft
des Regierungsrates mit grossem Mehr zur Annahme. Mit der
Gesetzesänderung werden in erster Linie die bei der Berechnung von
Ergänzungsleistungen anrechenbaren Heimtaxen für Versicherte ohne
besonderen Pflegebedarf erhöht. Nach der Botschaft des
Regierungsrates können für die Vergütung der Grundtaxen von
Heimaufenthalten neu bis zu 185 Prozent (bisher bis zu 160 Prozent)
des Lebensbedarfs für Alleinstehende angerechnet werden. Die daraus
sich ergebenden jährlichen Mehrkosten im Kanton Luzern von insgesamt
13.1 Millionen Franken werden aufgeteilt. Der Bund beteiligt sich
daran mit 4,2 Millionen Franken, der Kanton Luzern mit 2,45 Millionen
Franken Kanton und die Luzerner Gemeinden mit 6,45 Millionen
Franken..
Zudem sieht die Gesetzesrevision formal-rechtliche Anpassungen
vor, die der Klarheit und Rechtssicherheit dienen.
Hingegen lehnt es die Kommission ab, die Gesetzesänderung bereits
auf 1. Juli 2004 in Kraft treten zu lassen. Mit dem unterjährigen
Inkrafttreten würden zusätzliche einmalige Kosten von 150'000 bis
200'000 Franken entstehen. Um diese einzusparen, soll nach Meinung
der Kommission die Gesetzesänderung erst auf 1. Januar 2005 wirksam
werden.

Kontakt:

Ruth Fuchs-Scheuber
Tel. +41/41/318'19'73
(Dienstagnachmittag 13 bis 17 Uhr)

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