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Grossratskommission stimmt dem Entwurf eines Geoinformationsgesetzes in erster Beratung zu

Luzern (ots)

Die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie
(RUEK) des Grossen Rates stimmt dem Entwurf eines Gesetzes über die
Geoinformation und die amtliche Vermessung in erster Beratung mit
verschiedenen Änderungen einstimmig zu. Das Gesetz regelt die
wesentlichen Fragen der Beschaffung, Verwaltung, des Austausches, der
Aktualisierung und des Zugriffs auf raumbezogene Daten. Die RUEK hat
den Entwurf an mehreren Sitzung unter dem Vorsitz von Franz Brun
(CVP, Ruswil) vorberaten.
Die Kommission begrüsst die Ablösung der heute geltenden
Verordnung durch ein Gesetz und die Zusammenführung der Bereiche des
Geoinformationssystems (GIS) und der amtlichen Vermessung. Mit dem
Gesetz werden die notwendigen Grundlagen für eine zweckmässige und
effiziente Koordination bei der Datenverwendung und Datenbearbeitung
geschaffen.
Es ist sinnvoll, die Federführung beim Kanton gesetzlich zu
etablieren und die Gemeinden entsprechende zu entlasten. Umgekehrt
legt die RUEK Wert darauf, dass die bewährten dezentralen Strukturen
daneben erhalten bleiben. Auch wenn Daten von Gemeinden oder Dritten
in das Kantonale GIS eingebracht werden, bleiben diese
verfügungsberechtigt. Bei der Ausübung privatwirtschaftlicher
Aktivitäten hat sich der Kanton zurück zu halten. Solche sind nur in
soweit angezeigt, als sie erforderlich sind, um das fachliche Know
How zu erhalten.
Für die 1. Beratung im Grossen Rat schlägt die RUEK verschiedene
Präzisierungen für den GIS-Bereich vor. Mit diesen soll sicher
gestellt werden, dass nur Daten im Rahmen des staatlichen
Leistungsauftrages erhoben und verwaltet werden. Es gilt auch zu
verhindern, dass Datenfriedhöfe entstehen.
Überzeugt ist die Kommission weiter vom Grundsatz, dass für die
erbrachten Leistungen, Gebühren zu erheben sind. Davon sind aber
Ausnahmen denkbar. Zweckmässig ist es auch, dass überall dort, wo
Daten ausgetauscht werden, mit Vereinbarung gearbeitet wird und auf
administrativ aufwendige Abrechnungen verzichtet wird.
Einig ist sich die Kommission schliesslich darin, dass die
raumbezogenen Daten in Zukunft noch an Bedeutung gewinnen werden und
deshalb eine kantonale Führungsrolle wahrgenommen werden muss.
Die Beratung der Vorlage erfolgt an der Junisession des Grossen
Rates.

Kontakt:

Franz Brun
Mobile: +41/79/416'46'85

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