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Staatskanzlei Luzern

VTS hat Einsprachefrist verpasst

Luzern (ots)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern ist auf die
Einsprache des Vereins für tragbare Steuern (VTS) gegen die kantonale
Abstimmung über die Volksinitiative "Weniger Steuern für Sie!..." vom
24. November 2002 nicht eingetreten. Die Einsprache wurde nicht
fristgerecht eingereicht.
Der Regierungsrat hat den beanstandeten Bericht an die
Stimmberechtigten am 24. September 2002 verabschiedet. Am Donnerstag,
26. September 2002, hat die Staatskanzlei den beschlossenen Text den
im Grossen Rat vertretenen Parteien sowie dem Initiativkomitee
beziehungsweise dem Einsprecher per E-Mail zugestellt.
Am 2. Oktober 2002 äusserte sich der Einsprecher, unter anderem
vertreten durch den Präsidenten, zum Bericht des Regierungsrates an
die Stimmberechtigten gegenüber der Neuen Luzerner Zeitung. Aus den
in der Zeitung wiedergegebenen Äusserungen geht hervor, dass ihm der
Bericht bekannt war. Die Zeitung selbst war zu diesem Zeitpunkt noch
nicht mit dem Bericht bedient worden. Der Einsprecher hat diesen
Sachverhalt in seiner Vernehmlassung zur entsprechenden Stellungnahme
der Staatskanzlei nicht bestritten.
Dem Einsprecher waren daher der Inhalt der Abstimmungsbotschaft
und die sich daraus ergebende Möglichkeit zur Einlegung eines
Rechtsmittels spätestens am 2. Oktober 2002 bekannt. Die Frist für
Einsprachen beträgt gemäss Stimmrechtsgesetz 3 Tage. Die Eingabe des
Einsprechers datiert vom 14. Oktober 2002 (Postaufgabe). Die
Einsprachefrist wurde somit klar verpasst.
Auch wenn die Einsprache rechtzeitig eingereicht worden wäre,
hätte sie abgewiesen werden müssen. Dafür macht der Regierungsrat im
wesentlichen folgende Gründe geltend:
  • Der Bericht des Regierungsrates an die Stimmberechtigten für die kommende kantonale Abstimmung vom 24. November verletzt die verfassungsrechtlich geschützten Rechte der Stimmberechtigten nicht.
  • Die Auslegung der Initiative durch den Regierungsrat und den Grossen Rat entspricht dem Sinn und Zweck der Initiative, wie er
aus dem Initiativtext und dem von den Initianten verfassten 
     Erläuterungen hervorgeht. Die Einholung eines   
     Sachverständigen-Gutachtens ist deshalb nicht erforderlich.
* Die Stimmberechtigten werden in den Abstimmungserläuterungen
     unmissverständlich und mehrmals darauf aufmerksam gemacht, dass
die Initianten ihre Initiative anders auslegen und einen   
     niedrigeren Steuerausfall für den Kanton Luzern berechnet haben.
* Die Stimmberechtigten können ihren freien Willen zuverlässig und
     unverfälscht zum Ausdruck bringen und aufgrund der
     Abstimmungserläuterungen entscheiden, ob sie die Volksinitiative
     annehmen wollen oder nicht.

Kontakt:

Beat Hensler
Departementssekretär JGKD
Tel. +41/41/228'57'82 (ab 14.30 Uhr)

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