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FCL Nachlassvertrag: Rekurse abgewiesen

Luzern (ots)

Der Amtsgerichtspräsident III von Luzern-Stadt
hatte mit Entscheid vom 2. August 2002 den vom Fussballclub Luzern
vorgeschlagenen Nachlassvertrag gerichtlich bestätigt. Dagegen
erhoben zwei Gläubiger Rekurs. Die Schuldbetreibungs- und
Konkurskommission des Obergerichts hat nun mit Entscheid vom 9.
Oktober 2002 den vom Fussballclub Luzern vorgeschlagenen ordentlichen
Nachlassvertrag genehmigt und die dagegen eingereichten Rekurse
abgewiesen. Einer der beiden (praktisch identischen) Entscheide ist
unter http://www.lu.ch/index/rechtsprechung_suche.htm (Fallnummer SK
02 91) veröffentlicht.

Kontakt:

OBERGERICHT DES KANTONS LUZERN
Schuldbetreibungs- und Konkurskommission
Der Präsident:
Lic.iur. Bruno Roelli

Der Gerichtsschreiber:
Lic.iur. Franz Felder

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