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Fakultätentag der Schweizer Rechtsfakultäten in Luzern

Luzern (ots)

Die neun Schweizer Rechtsfakultäten (Basel, Bern,
Freiburg, Genf, Lausanne, Luzern, Neuenburg, St. Gallen und Zürich)
haben soeben an der neuen Luzerner Rechtsfakultät ihren jährlichen
Fakultätentag durchgeführt. Im Vordergrund der Beratungen standen
zwei Traktanden:
1. Anpassung und Erweiterung der Vereinbarung über die
      gegenseitige Anerkennung von Semestern und Prüfungen sowie 
      die Zulassung zum Doktorat
Die geltende Fassung der Mobilitätsvereinbarung unter den
Rechtsfakultäten stammt aus dem Jahre 1998. Seitherige Entwicklungen
im Aufbau der Studienprogramme erforderten einzelne Anpassungen. Im
Weiteren und vor allem ist die im Oktober 2001 eröffnete Luzerner
Rechtsfakultät mit grosser Freude als Konventionspartnerin
aufgenommen worden.
2. Angemessene Ausstattung der Rechtsfakultäten mit finanziellen,
      personellen und sachlichen Mitteln
Die meisten Schweizer Rechtsfakultäten sind mit einem extrem
ungünstigen Zahlenverhältnis zwischen Lehrkörper und Studierenden
konfrontiert. Dieses hat sich in den letzten zehn Jahren noch
zusätzlich verschlechtert. Dies kann auf die Dauer nicht ohne
negative Auswirkungen auf die Ausbildungsqualität und die
Forschungsleistungen der Rechtsfakultäten bleiben.
Die Schweizer Rechtsfakultäten begrüssen und unterstützen daher
vorbehaltlos die Massnahmen, welche die von der Gruppe Wissenschaft
und Forschung eingesetzte Arbeitsgruppe in ihrem unlängst
publizierten Schlussbericht über die Förderung der Geistes- und
Sozialwissenschaften postuliert. Danach sollen in den Geistes- und
Sozialwissenschaften und damit auch in der Rechtswissenschaft auf
eine Professur nicht mehr als 40 Studierende entfallen. Im Weiteren
werden zu Recht namentlich auch Massnahmen zur Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses sowie zur Forschungsförderung
gefordert.
Ungeachtet der Verwirklichung der Massnahmen im genannten Bericht
vertreten die Schweizer Rechtsfakultäten die Auffassung, dass die
Universitätsleitungen den finanziellen, personellen und sachlichen
Bedürfnissen der Rechtsfakultäten vermehrte Aufmerksamkeit schenken
und deren Anstrengungen zur Verbesserung der Unterrichtsqualität und
der Forschungsleistungen durch vermehrte Mittelzuweisungen honorieren
sollten. Die heutige Mittelverteilung innerhalb der Universitäten
trägt der Bedeutung der Rechtsfakultäten strukturell zu wenig
Rechnung. Der laufende Bologna-Prozess führt zu weiteren Belastungen
des Lehrkörpers, was die Dringlichkeit zusätzlicher Mittel noch
erhöht.
Der Fakultätentag hat beschlossen, eine Arbeitsgruppe zu bilden,
die Vorschläge zur Formulierung und Vertretung gemeinsamer Interessen
hinsichtlich der Ausstattung mit angemessenen Mitteln erarbeiten
soll.

Kontakt:

Prof. Paul Richli
Gründungsdekan der Rechtswissenschaftlichen
Fakultät der Universität Luzern
Tel. +41/41/228'61'19
maitol: paul.richli@unilu.ch

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