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Grossratskommission lehnt Versiegelung von brieflich abgegebenen Stimmen ab

Luzern (ots)

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Grossen
Rates schlägt für die zweite Beratung der Änderung des
Stimmrechtsgesetzes nur mehr kleine Korrekturen vor. Mit der Vorlage
sollen Anpassungen an die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung
und verschiedene Vereinfachungen realisiert werden. Zudem sollen
einzelne Aufgaben den Gemeinden übertragen werden. Die SPK hat die
entsprechenden Gesetzesänderungen an der Sitzung vom 15. Mai unter
dem Vorsitz von Ruedi Amrein (FDP, Malters) vorberaten.
Die Kommission präzisiert, dass Mitglieder des Urnenbüros, welche
als Kandidaten an einer Wahl teilnehmen, generell nicht an der
Ermittlung der Ergebnisse mitwirken sollen. Dies gelte auch für
allfällig parallel stattfindende Sach- und Wahlgeschäfte, bei denen
sie nicht beteiligt seien.
Weiter lehnt die Kommission es ab, die eingehenden
Rückantwortcouverts in versiegelten Urnen aufzubewahren. Zu diesem
Thema wurde vom Justiz, Gemeinde- und Kulturdepartement bei zwanzig
Gemeinden eine Umfrage durchgeführt. Diese habe ergeben, dass die
Gemeinden die eingehenden Rückantwortcouverts sicher aufbewahren
würden. Weiter sei auch der mit einer Versiegelung verbundene
administrative Aufwand nicht gerechtfertigt. Die Versiegelung müsste
nämlich täglich geöffnet und wieder neu vorgenommen werden, damit die
neu eingegangenen Rückantwortcouverts hinzugelegt werden könnten.
Im Zusammenhang mit der Vorberatung nahm die Kommission auch
befriedigt zur Kenntnis, dass beim zuständigen Departement entgegen
den Behauptungen anlässlich der ersten Beratung im Grossen Rat keine
konkreten Hinweise auf Wahl- oder Abstimmungsbetrug eingegangen
seien.
Die zweite Beratung der Vorlage erfolgt an der Maisession des
Grossen Rates.

Kontakt:

Ruedi Amrein
Mobile +41/79/299'37'42

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