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Klares Ja der Kommission zum neuen Finanzausgleichsgesetz

Luzern (ots)

Die vorberatende Kommission des Grossen Rates
stimmt der Totalrevision des innerkantonalen Finanzausgleichs mit 15
Ja gegen 1 Nein bei 1 Enthaltung klar zu. Unter dem Vorsitz von Peter
Brunner (FDP, Rain) hat die Kommission die Botschaft und den
Gesetzesentwurf in fünf Sitzungen eingehend beraten. Sie wird dem
Grossen Rat in der ersten Lesung während der Januar-Session (21./22.
und 28. Januar) verschiedene Detailanträge stellen, ohne das System
des neuen Finanzausgleichs grundsätzlich in Frage zu stellen. Der
Verband Luzerner Gemeinden (VLG) steht hinter den Ergebnissen der
Kommissionsarbeit.
Die Ziele des neuen Finanzausgleichs waren in der Kommission
   unbestritten:
- die Unterschiede der finanziellen Leistungsfähigkeit der
     einzelnen Gemeinden werden abgebaut,
   - die Selbständigkeit und Eigenverantwortung der Gemeinden wird
     gestärkt und
   - die grossen Unterschiede in der Steuerbelastung innerhalb des
     Kantons werden verringert.
In folgenden Bereichen beschloss die Kommission Änderungen:
  • Sonderfonds für Härtefälle (neu). Die Kommission will, dass ein solcher Fonds in den Jahren 2003 bis 2008 mit jährlich 7 Mio. Franken geäufnet wird (insgesamt 42 Mio. Franken). Diese Mittel sollen für gezielte Massnahmen zum Schuldenabbau und für einzelne Härtefälle verwendet werden. Ein Härtefall liegt vor, wenn eine Gemeinde unverschuldet in eine finanzielle Notlage gerät und es ihr nicht mehr möglich ist, die ordentlichen Gemeindeaufgaben mit einem tragbaren Steuerfuss zu erfüllen. Ein Rechtsanspruch auf Sonderbeiträge besteht nicht. Die Höhe des Sonderbeitrags richtet sich nach den besonderen Umständen, namentlich nach der finanziellen Lage und der zu erwartenden Entwicklung der gesuchstellenden Gemeinde. Ein Sonderbeitrag kann mit Auflagen und Bedingungen verbunden werden.
  • Schuldenabbau bisheriger Finanzausgleichsgemeinden. Zum Ausgleich reduzierte die Kommission den Betrag, welcher gemäss Antrag der Regierung für den Schuldenabbau von bisherigen Finanzausgleichsgemeinden zur Verfügung stand, von 90 auf neu 70 Mio. Franken. Die Kommission ist der Meinung, dass mit dem neuen Fonds für Härtefälle einzelnen Gemeinden gezielter geholfen werden kann.
  • Gemeinden mit zentralörtlichen Funktionen. Die Kommission will, dass auch Sub- und Kleinzentren mit über 5000 Einwohnern besser gestellt werden. Damit konnte den Anliegen der Gemeinden Malters, Ruswil und Neuenkirch entsprochen werden.
  • Aufgabenteilung. Zusammen mit dem neuen Finanzausgleich wird auch ein erstes Paket von Vorschlägen zur Neuverteilung der Aufgaben auf den Kanton und die Gemeinden umgesetzt: Volksschulbildung, Kantonalisierung der Berufsbildung, Kommunalisierung der wirtschaftlichen Sozialhilfe, Regional- und Agglomerationsverkehr, Finanzierung der Sozialversicherungen. Daran änderte die Kommission nichts.
  • Finanzierung der Volksschulbildung. Die Finanzierung dieser Verbundaufgabe zwischen Kanton und Gemeinden gab Anlass zu Diskussionen. Die Gemeinden mussten in den letzten Jahren in diesem Bereich steigende Lasten übernehmen. Der Kanton solle sich vermehrt daran beteiligen. Die Kommission unterstützte deshalb die von der Regierung vorgeschlagene Erhöhung des Staatsbeitrages an die Volksschulbildung um rund 9 Mio. Franken im Jahr 2003. Künftig soll die kantonale Mitfinanzierung der Volksschulbildung jedes Jahr der Kostenentwicklung angepasst werden. Regierung und VLG sollen die Erhöhungstranchen jährlich aushandeln. Mittelfristig erwartet die Kommission eine Neubeurteilung der kantonalen Mitfinanzierung aufgrund einer aussagekräftigen Betriebsrechnung. Sobald diese vorliegt, soll der Grosse Rat die Finanzierungsanteile von Kanton und Gemeinden festlegen. Der VLG unterstützt die von der Kommission vorgeschlagene Neuregelung im Bereich der Volksschulfinanzierung.
  • Gemeinde Meggen. Die Gemeinde Meggen möchte die Abschöpfung im horizontalen Finanzausgleich stärker begrenzen. Ihr Anliegen wurde teilweise berücksichtigt. Die im horizontalen Finanzausgleich maximale Abschöpfung wurde auf 0,4 Steuereinheiten begrenzt (Entwurf Regierungsrat: 0,5). Kurzfristig wird diese Änderung für Meggen ohne Auswirkung bleiben.
  • Neuste Zahlen. Zu Beginn der Beratungen liess sich die Kommission die aktualisierten Berechnungszahlen vorlegen. Diese dienten für die Kommissionsberatung, sie werden den Beratungen des Grossen Rates und der Volksabstimmung vom 2. Juni 2002 zugrundegelegt. Die Globalbilanz geht bezüglich der verschiedenen Instrumente des Finanzausgleichs von den Zahlen der Jahre 1998 - 2000 aus. Diese werden den bisherigen Finanzausgleichsbeiträgen, die in den Jahren 2000 und 2001 ausgeschüttet wurden, gegenübergestellt. Die Kommission stellte fest, dass das neue Finanzausgleichssystem stabil ist. Die Wirkungen, die der Regierungsrat in seiner Botschaft aufgrund der Zahlen 1996 - 1998 aufzeigte, sind in der Tendenz bestätigt. Im wesentlichen wissen die Gemeinden, mit welchen Beträgen sie im Jahr 2003 rechnen können.
  • Feinjustierungen. In verschiedenen Punkten hat die Kommission Regelungen des Gesetzesentwurfs verfeinert. So hat die Kommission beispielsweise für den teilweisen Schuldenabbau der bisherigen Finanzausgleichsgemeinden die Berechnung in dem Sinne präzisiert, dass vorhandene Vermögenswerte wie Liegenschaften oder Passiven für Spezialfinanzierungen noch näher analysiert und neu bewertet werden müssen.
  • Übergangsregelung / Wirkungsbericht. Als besonders positiv wertete die Kommission die im Gesetz vorgesehene sechsjährige Übergangsfrist und den Wirkungsbericht. Die Übergangsfrist gibt den Gemeinden Zeit, sich auf die neue Situation einzustellen. Über die Wirkung und die Zielerreichung des Finanzausgleichs muss der Regierungsrat dem Grossen Rat alle vier Jahre einen Bericht vorlegen und gegebenenfalls Massnahmen vorschlagen. Erstmals ist ein solcher Bericht bereits während der Übergangsfrist im Jahr 2006 vorgesehen.
  • Anhörungen. Die Kommission hat verschiedene Hearings durchgeführt. Sie hörte eine Delegation des Verbandes Luzerner Gemeinden (VLG) sowie Vertretungen der Gemeinden Gelfingen und Meggen an. Die Kommissionsergebnisse wurden überdies Mitte Dezember einer Delegation des VLG eröffnet. Der VLG hatte Gelegenheit, zu den Ergebnissen der Kommissionsberatungen Stellung zu nehmen. Der VLG begrüsst die Entscheide der Kommission und ist bereit, weiterhin für das gemeinsame Projekt einzutreten.
Zum Zeitplan: Erste Lesung in der Januar-Session, zweite Lesung in
der März-Session, Volksabstimmung am 2. Juni 2002. Das Ja der
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vorausgesetzt, tritt das neue
Finanzausgleichsgesetz am 1. Januar 2003 in Kraft, mit einer
Übergangszeit von 6 Jahren.

Kontakt:

Kommissionspräsident Peter Brunner, Rain
Tel. +41/41/458'16'01

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