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Regierungsrat setzt Beteiligung der Krankenversicherer an den Spitalkosten fest

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat in der Auseinandersetzung
über die Tarife 2001 für die stationäre Behandlung von
Krankenkassenpatienten mit Wohnsitz im Kanton Luzern in den
allgemeinen Abteilungen der kantonalen Spitäler für das Jahr 2001
entschieden: Krankenversicherer und Staat sollen sich neu mit je 50
Prozent der Kosten für den Spitalaufenthalt übernehmen.
Jedes Jahr muss neu festgelegt werden, welchen Anteil die
Krankenversicherer an die Betriebskosten für die stationäre
Behandlung von Patienten mit Wohnsitz im Kanton Luzern in den
allgemeinen Abteilungen eines öffentlichen Spitals leisten müssen.
Was die Tarife 2001 betrifft, nahmen die kantonalen Spitäler bereits
in der ersten Hälfte des Jahres 2000 mit dem Zentralschweizerischen
Krankenkassenverband Verhandlungen auf. Da es zu keiner Einigung
gekommen ist, stellten die öffentlichen Spitäler beim Regierungsrat
ein Gesuch um Festsetzung der Tarife.
Die Regierung hat entschieden
Diesen Entscheid hat nun der Regierungsrat an seiner Sitzung vom
28. August 2001 gefällt. Er hiess die Anträge der kantonalen
öffentlichen Spitäler gut. Dies bedeutet, dass die Krankenversicherer
neu 50 Prozent der Kosten tragen müssen. Bisher war es nur 46 Prozent
für das Kantonsspital Luzern und das Kantonale Spital Sursee-Wolhusen
sowie 44 Prozent für die Höhenklinik Montana und die Kantonalen
Psychiatrische Klinik St. Urban. Allerdings geht es mit diesem
Entscheid weder um eine Verteuerung noch um eine Einsparung der
Kosten im Gesundheitswesen. Vielmehr betrifft er die Frage, wer
wieviel an die Finanzierung der Spitalkosten beitragen muss. Oder
anders gesagt: Ein tieferer Beitrag der Krankenversicherer an diese -
ausgewiesenen - Kosten erhöht den Beitrag des Staates (sprich
Steuerzahler).
Mit der Aufteilung von je 50 Prozent der Kosten auf Staat und
Krankenversicherer handelt der Regierungsrat verhältnismässig. Die in
den letzten Jahren sehr geringe Kostenbeteiligung der
Krankenversicherer wurde schrittweise an die gesetzlich
höchstmögliche Quote von 50 Prozent angepasst. Damit handelt der
Regierungsrat im Sinne des KVG. Ergänzend sei erwähnt, dass heute die
Durchschnittsprämien im Kanton Luzern einen Drittel unter dem
Schweizerischen Mittel liegen.
Kritik an Preisüberwacher und Rechtsprechung
Mit diesem Entscheid wird die Rechtsprechung des Bundesrates und
die Empfehlungspraxis der eidgenössischen Preisüberwachung
grundlegend kritisiert. Die Tariffestsetzung bei den öffentlichen
Spitälern im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
ist nach wie vor sehr komplex. Artikel 49 Absatz 1 KVG, der Grundlage
für die Ermittlung und Anrechnung der Kosten ist, enthält sehr viele
unbestimmte Begriffe. Der Bundesrat hat es bis anhin unterlassen, in
einer Verordnung die notwendigen Bestimmungen über eine einheitliche
Kostenermittlung und Leistungserfassung zu erlassen. Dazu wäre er
aufgrund von Artikel 49 Absatz 6 KVG verpflichtet. Stattdessen hat er
eine Rechtsprechung entwickelt, die sich zum Teil nicht mit dem
Wortlaut des KVG deckt oder nicht sachgerecht ist. Er stützt sich
auch durchwegs auf die Empfehlung der Preisüberwachung ab, obwohl
deren Argumente mehrheitlich nicht stichhaltig sind. Die
Preisüberwachung war auch unter Hinweis auf den Datenschutz nicht
bereit, dem Departement Unterlagen herauszugeben, die sie für
Wirtschaftlichkeitsvergleiche mit andern Spitälern verwendete.
Dadurch ist die Empfehlung auch nicht transparent.
So läuft das Verfahren
Nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) haben die
öffentlichen Spitäler und die Versicherer die Tarife für die
stationäre Behandlung von Krankenkassenpatientinnen und -patienten
mit Wohnsitz im Kanton Luzern in den allgemeinen Abteilung in einem
Tarifvertrag zu vereinbaren. Kommt kein Tarifvertrag zustande, hat
der Regierungsrat die Tarife festzusetzen. Dabei ist die
eidgenössische Preisüberwachung zur Abgabe einer Empfehlung
einzuladen. Tairffestsetzungsentscheide können mit Beschwerde beim
Bundesrat angefochten werden. Der Bundesrat musste mehrfach zu
solchen Tarifentscheiden Stellung nehmen.

Kontakt:

- Regierungsrat Dr. Markus Dürr, erreichbar bis ca. 13.30 Uhr unter
Mobile +41 79 506 68 61

- Dr. Rolf Frick, Leiter Rechtsdienst GSD, Tel. +41 41 228 60 87

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