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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

Grimsel ins Bundesinventar der Moorlandschaften aufgenommen

Bern (ots)

25. Februar 2004 Der Bundesrat hat die Revision der
Flachmoorverordnung und der Moorlandschaftsverordnung beschlossen. 
Die Moorlandschaft Grimsel wird definitiv ins Moorlandschaftsin- 
ventar aufgenommen, und der Perimeter leicht verkleinert. Dieser 
Entscheid erlaubt den Kraftwerken Oberhasli (KWO), das Verfahren für 
die Bewilligung der geplanten Erhöhung der Staumauer weiterzuführen.
Als einzige Gebiete der Schweiz figurierten bisher die 
Moorlandschaft Grimsel und das darin liegende Flachmoor 
Mederlouwenen nicht definitiv in den entsprechenden 
Bundesinventaren. Sie unterstanden aber einem vorsorglichen Schutz, 
der keinerlei Veränderungen erlaubte, welche den Zustand der beiden 
Objekte beeinträchtigt hätten. Nun hat der Bundesrat eine Revision 
der Flachmoor- und der Moorlandschaftsverordnung beschlossen. Damit 
wird die Grimsel definitiv als Moorlandschaft in das entsprechende 
Inventar aufgenommen. Gleichzeitig wird aber der Perimeter 
verkleinert: Die Grenze der Schutzzone verläuft dem Grimselsee 
entlang 27 Meter höher als heute. Das bedeutet eine Verringerung der 
gesamten Moorlandschaftsfläche um 5 Prozent. Trotzdem erfüllt das 
Gebiet weiterhin die Kriterien einer Moorlandschaft von besonderer 
Schönheit und nationaler Bedeutung. Das hat auch eine Studie im 
Auftrag des Kantons Bern gezeigt. Nicht tangiert von der neuen 
Grenze der Schutzzone ist das höher liegende Flachmoor 
Mederlouwenen. Es wird als Ganzes definitiv in das Flachmoorinventar 
aufgenommen.
Rahmenbedingungen für allfälligen Ausbau der Wasserkraftnutzung 
klären Auswirkungen hat der Entscheid vorab für die Kraftwerke 
Oberhasli, die mit dem Projekt KWO plus im Grimselgebiet die 
Produktionsanlagen optimieren und ausbauen wollen, um zusätzliche 
Winterenergie gewinnen zu können. Unter anderem ist geplant, das 
Speichervolumen des Grimselsees zu erhöhen, indem die Staumauer um 
23 Meter erhöht wird. Mit seinem Beschluss will der Bundesrat nun 
Rechtssicherheit für die KWO schaffen bezüglich der 
Rahmenbedingungen ihrer Ausbauplanung. Mit der Aufnahme der Grimsel 
in das Moorlandschaftsinventar ist die wichtigste Hürde zur 
Staumauererhöhung eliminiert: Der Moorschutz gilt für das aus dem 
bisherigen Perimeter ausgeschlossene Gebiet nicht mehr. Mit seinem 
Entscheid beurteilt der Bundesrat allerdings nicht die Ausbaupläne 
der KWO an sich. Eine allfällige Konzession und Baubewilligung 
bleibt dem ordentlichen Verfahren vorbehalten.
Perimeter verschiedener Moorlandschaften und Flachmoore angepasst 
Mit der Revision der Flachmoor- und der Moorlandschaftsverordnung 
werden zudem verschiedene Perimeter geringfügig verändert: Dies 
betrifft die Moorlandschaften Rothenthurm (SZ/ZG), Zugerberg (ZG), 
Unterägeri (ZG), Maschwander Allmend (ZG), Lac de Lussy (FR), Les 
Grangettes (VD), Amsoldingen (BE), Schwägalp (AI) und Fänerenspitz 
(AR). Im Flachmoorinventar werden die Perimeter der Objekte Les 
Saviez (VD) und Wetziker Riet/Oberhöfer Riet/Schwändi/Hiwiler Riet 
(ZH) korrigiert. Die Änderungen sind nötig, weil die kantonale 
Detailkartierung dieser Flachmoore und Moorlandschaften von den in 
den Inventaren festgelegten Perimetern leicht abweichen. Die 
vorgenommenen Anpassungen erleichtern zudem die Umsetzung der 
Verordnungen durch die Kantone. Die Revision tritt am 1. Mai 2004 in 
Kraft.
UVEK   Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte:
Willy Geiger, Vizedirektor BUWAL, 031 322 24 96
Meinrad Küttel, Abteilung Natur BUWAL, 078 854 05 51

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