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BUWAL: UVEK verkürzt Schonzeit für Wildschweine

Bern (ots)

In sechs Deutschschweizer Kantonen dürfen
Wildschweine 
eineinhalb Monate länger als bisher gejagt werden. Das UVEK hat im 
Rahmen eines dreijährigen Versuchs der Verkürzung der Schonzeit 
zugestimmt. Dadurch sollen die grossen Wildschweinbestände reduziert 
und damit die stark angestiegenen Schäden in der Landwirtschaft 
vermindert werden. Neu dürfen Wildschweine ab 15. Juni bis Ende 
Februar geschossen werden.
In den letzten Jahren haben Wildschweine an landwirtschaftlichen 
Kulturen zunehmend Schäden angerichtet. Dies ist unter anderem die 
Folge der wachsenden und sich von Norden her ausbreitenden 
Wildschweinbestände. Besonders betroffen sind die Deutschschweizer 
Kantone nördlich der Autobahn A1. Damit die Bestände vermindert 
werden können, haben die Kantone Aargau, Basel-Land, Schaffhausen, 
Solothurn, Thurgau und Zürich den Antrag gestellt, die gemäss 
Jagdgesetz des Bundes geltende Schonzeit zu kürzen. Bislang durften 
die Wildschweine vom 1. Februar bis am 30. Juni nicht gejagt werden. 
Bundesrat Moritz Leuenberger hat nun im Rahmen eines dreijährigen 
Versuchs einer Verkürzung der Schonzeit auf die Zeit vom 1. März bis 
zum 15. Juni zugestimmt. In den betroffenen sechs Kantonen stehen 
demnach die Wildschweine eineinhalb Monate länger zum Abschuss frei.
Das Jagdgesetz sieht eine Verkürzung der Schonzeit unter 
folgenden 
Bedingungen vor: Die Kantone können die Jagdzeit mit vorheriger 
Zustimmung des Departementes für jagdbare Arten vorübergehend 
verlängern, um zu grosse Bestände zu vermindern oder die 
Artenvielfalt zu erhalten. Zudem sieht das Jagdgesetz auch Abschüsse 
innerhalb der Schonzeit vor: Wildschweine, die jünger als eineinhalb 
Jahre alt sind, dürfen bereits heute zur Verhütung von Schäden auch 
während der Schonzeit erlegt werden, sofern sie sich ausserhalb des 
Waldes befinden.
Bessere Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Jagd fördern 
Der 
vom UVEK bewilligte Versuch wird eine bessere Zusammenarbeit 
zwischen der Landwirtschaft und der Jagd fördern. Um den Erfolg des 
Versuchs zu evaluieren, erfassen die Kantone die entsprechenden 
Abschussdaten, die Entwicklung der Schäden an landwirtschaftlichen 
Kulturen sowie die Aufwendungen für die Verhütung und Vergütung der 
Schäden.
Eine Verkürzung der Schonzeit allein wird allerdings die Probleme 
nicht lösen. Deshalb erarbeitet eine Arbeitsgruppe des BUWAL, in 
der die Kantone, Vertreter der Landwirtschaft, der Jagd und weiterer 
Interessengruppen mitwirken, bis Mitte 2003 eine "Praxishilfe 
Schwarzwild". Darin sollen Wege aufzeigt werden, wie die 
Wildschweinjagd besser organisiert werden kann und welche konkreten 
Massnahmen eine wirksame Schadensverhütung ermöglichen.
Bern, 27. Januar 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: 
Hans-Jörg Blankenhorn, Eidg. Jagdinspektor BUWAL, Tel. 079 334 73 78
Reinhard Schnidrig, Bereich Wildtiere BUWAL, Tel. 031 323 03 07 / 
079 352 61 87
René Urs Altermatt, Jagd- und Fischereiverwalter Kanton AG, Tel. 062 
835 28 51
Max Straub, Fischerei- und Jagdverwalter Kanton ZH, Tel. 01 315 52 01

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