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Bundesamt für Zivilluftfahrt

Installation eines ILS für Südanflüge auf dem Flughafen Basel- Mühlhausen: Schweizer Bevölkerung soll sich äussern können

Bern (ots)

Auf dem Flughafen Basel-Mühlhausen ist die
Einrichtung 
eines Instrumentenlandesystems (ILS) für Anflüge auf die Südpiste 34 
vorgesehen. Eine Konsultation zu dem Projekt wird Anfang 2005 
stattfinden. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) strebt einen 
Einbezug der Schweizer Bevölkerung in das französische 
Genehmigungsverfahren an.
In der Regel erfolgen Anflüge auf den Flughafen Basel-Mühlhausen 
von 
Norden auf die mit einem Instrumentenlandesystem (ILS) ausgerüstete 
Piste 16. Bei zu starkem Nordwind hingegen müssen die Flugzeuge von 
Süden auf die Piste 34 landen. Dies geschieht mit einem Kreisanflug 
nach Sicht. Die für den Flugbetrieb zuständige französische 
Luftfahrtbehörde (DGAC) will das für einen Flughafen der Grösse 
Basel-Mühlhausens nicht mehr zeitgemässe Verfahren durch ein ILS 
ersetzen. Das BAZL unterstützt das Projekt aus 
Sicherheitsüberlegungen. Das Amt hat den französischen Behörden 
gegenüber jedoch zwei klare Bedingungen gestellt: Erstens darf das 
ILS einzig als Ersatz für das Sichtanflugverfahren dienen und 
zweitens sind die Mitwirkungsrechte der schweizerischen Bevölkerung 
zu wahren.
Das von Frankreich erstellte Dossier inklusive die 
flugtechnischen 
Aspekte und den Bericht über die Umweltauswirkungen befindet sich 
derzeit beim BAZL in Vorprüfung. Gleichzeitig laufen Gespräche 
zwischen den Behörden beider Länder, um sicherzustellen, dass das 
ILS-Anflugverfahren von Süden ebenso wie das bisherige 
Sichtanflugverfahren nur zum Einsatz kommt, wenn die 
Windverhältnisse es effektiv erfordern. Mit anderen Worten: Die 
Einführung des ILS soll nicht zu einer Erhöhung der Südanflüge 
gegenüber heute führen. Ebenfalls in Diskussion befindet sich 
gegenwärtig die Frage, wie das rechtliche Verfahren für die 
Installation des ILS im Detail durchzuführen sein wird. Vertiefte 
juristische Abklärungen des BAZL und des Bundesamtes für Justiz 
haben ergeben, dass ein Genehmigungsverfahren in der Schweiz mit 
Rekursmöglichkeiten bei schweizerischen Gerichten nicht möglich ist. 
Im Vordergrund steht, dass gemäss dem Staatsvertrag zwischen der 
Schweiz und Frankreich über den Flughafen Basel-Mühlhausen aus dem 
Jahr 1949 die französische Seite für betriebliche Fragen zuständig 
ist. Deshalb erfolgt die Festlegung neuer Verfahren nach 
französischem Recht. Das BAZL strebt die Anwendung des von beiden 
Staaten ratifizierten Übereinkommens über die 
Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen 
(Espoo-Abkommen) an. Gemäss diesem Abkommen muss Frankreich die 
Umweltauswirkungen ausweisen, und die schweizerische Bevölkerung 
erhält im Rahmen einer Konsultation Gelegenheit, Stellung zu nehmen. 
Frankreich ist verpflichtet, die schweizerischen Eingaben bei seinem 
Entscheid angemessen zu berücksichtigen.
Nach der technischen Bereinigung des Dossiers werden das BAZL und 
die französischen Behörden das Projekt noch vor Ende Jahr im Detail 
der Öffentlichkeit vorstellen. Dann werden auch Einzelheiten über 
die Art des Genehmigungsverfahrens bekannt sein. Die Konsultation 
ist für das erste Quartal 2005 vorgesehen.
Bern, 28. September 2004
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Information
Auskunft: Daniel Göring, Informationsbeauftragter, Telefon 031 324 
23 35

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